Sicherungsverwahrung, Maßregelvollzug, Opferschutz und die LINKE. Hessen

Gefängnis in Kassel, Deutschland

x1klima via Flickr, [CC BY-SA 2.0]

Am Freitag den 13.03.2015 fand vor dem Landtag in Wiesbaden eine Kundgebung in Wiesbaden statt, angesichts eines neuen Gesetzes zum Maßregelvollzug. Die Behandlung psychisch kranker Straftäter (endlich einmal richtig nicht gegendert!) verstößt gegen die Verfassung.

Aber was ist der Maßregelvollzug überhaupt? Der Maßregelvollzug betrifft Menschen, die im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit eine Straftat begangen haben. Ein Gericht kann hier die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen wenn vom Kranken erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, oder er für die Allgemeinheit als gefährlich angesehen wird. In Hessen sind zur Zeit 700 psychisch kranke Täter im Maßregelvollzug.

Es geht mir insgesamt bei dem Thema von Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug nicht unbedingt um die Besonderheiten der Rechtssprechung in diesem Bereich, sondern um die völlige Ignoranz gegenüber Opfern von Straftaten. Aus irgendwelchen Gründen gibt es diese nämlich nicht. Es gibt nur arme „Opfer“, nämlich die Täter (in der Regel männlich), die ungerecht behandelt werden.

Auch beim Lesen des Artikels zur Kundgebung in Wiesbaden fällt auf, dass die Straftaten und Opfer nicht erwähnt werden. Es gibt sie nicht. Mühselig wird gerade Mal Gustav Mollath als Beispiel zitiert, und hier ist auch bekannt, dass es tatsächlich zu Gewalt gegenüber seiner Ehefrau kam, die aber niemanden irgendwann interessierte, da er politisch spannend wurde. Sicherlich finden sich ausschließlich unschuldige Männer (meist genannt Menschen, damit das Geschlechtsspezifische nicht so schmerzhaft und offensichtlich ins Auge sticht) im Maßregelvollzug, der Sicherungsverwahrung und in Haftanstalten überhaupt. Sie sind auch bestimmt fast alle aus ehrenhaften politischen Gründen inhaftiert, und nicht wegen Straftaten gegenüber anderen Menschen.

Die Kritiker des Maßregelvollzugs nutzen und benutzen das Zitat: “Der Mensch ist das Maß aller Dinge“ für ihre Forderungen. Interessant, dass irgendwie anscheinend Opfer keine Menschen sind, denn ihr notwendiges Gefühl von Sicherheit zur Stabilisierung interessiert niemanden. Zwangsanstalten sollen abgeschafft werden, steht als Forderung auf einem Plakat an diesem Tag der Kundgebung. Genau, am Besten die Strafverfolgung insgesamt, denn wieso sollte jemand für irgendeine Straftat eine Konsequenz erleben und ein Opfer irgendein Gefühl von Gerechtigkeit oder Anerkennung für das angetane Leid. Die Resozialisation des Täters sollte sozusagen direkt nach der Straftat beginnen.

Sicherungsverwahrung mag noch mehr wie das Thema Maßregelvollzug für viele ein Nischenthema sein, da es tatsächlich wirklich nur sehr wenige Personen betrifft. Allerdings sagen auch Nischenthemen sehr viel über Haltungen aus, vielleicht sogar das Essentielle. Die Haltung der LINKEN. zur Prostitution ist auch schon aussagekräftig genug, aber beim Thema Sicherungsverwahrung bestätigt sich das Bild einer Partei, die sich nicht wirklich für Gewalt gegen Frauen interessiert.

Es kam mir zu Augen und Ohren, ausgelöst durch einen Kommentar bei Facebook, dass die LINKE. in Hessen regelmäßig Gesprächskreise anbietet in der Sicherungsverwahrung, sowie im offenen Vollzug. Möglicherweise kommt es auch hierdurch zu einem Zuwachs an Mitgliedern. Spannend. Andere Parteien haben Probleme mit Edathy oder vergangenen Pädophilenskandalen, wie die Grünen, und die LINKE. bietet die Partei als Resozialisationsmedium an durch Gesprächskreise.

Allerdings geht es mir nicht um diese Informationen, und ich habe auch nicht die Möglichkeit eine Anfrage zu stellen bezüglich der genauen Anzahl an Gesprächskreisen. Die Veröffentlichungen der Partei bis jetzt aber dokumentieren eine für Feministinnen sehr fragliche Haltung der Partei. Zumindest eine sehr ignorante Haltung gegenüber Opfern von Straftaten.

Und auch Geschlechterhierarchie spielt eine herausragende Rolle beim Thema Täter von Straftaten, auch im Justizsystem, und Opfern von Straftaten. Die Geschlechterverteilung ist deutlich. Männer sind in großer Mehrheit von Straftaten und Frauen Opfer. Im Bereich der Gewaltstraftaten sind fast überall auf der Welt, auch in Deutschland, 25-30 Prozent aller Frauen Opfer von Gewalt gewesen.

Die Sicherungsverwahrung oder Sicherheitsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. In ihr befinden sich also Täter, die entweder Wiederholungstäter sind oder bei denen eine Wiederholung oder eine Gefahr für die Gesellschaft zu erwarten ist.

Gesetzlich geregelt ist sie im allgemeinen Teil in den §66, 6a, § 66b und § 66c des Strafgesetzbuches (StGB). Die Regelung der Sicherungsverwahrung im StGB ist am 4. Mai 2011 in der damals geltenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2013 reformiert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied weiterhin, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstoße. Vor 2004 verurteilte Straftäter erfuhren so eine nachträgliche Verlängerung ihrer Haft durch diese Gesetzesänderung.

Die Sicherungsverwahrten in Hessen sind im September 2014 von Weiterstadt in ihre neuen Räume auf dem Gefängnisgelände in Schwalmstadt gezogen. In Hessen befinden sich nach Ministeriumsangaben, Stand September 2014, insgesamt 36 Männer in Sicherungsverwahrung. Für Frauen stehen fünf Plätze in der JVA Frankfurt III bereit, eine Straftäterin war dort zu diesem Zeitpunkt untergebracht. Die Arbeiten in Schwalmstadt dauerten etwa eineinhalb Jahre und kosteten rund zwölf Millionen Euro, das gesamte Projekt wurde mit 14,5 Millionen Euro beziffert.

Sicherungsverwahrung wurde für Erwachsene 2010 abgeschafft, aber für Jugendliche und „Altfälle“ (vor 2011) gilt sie bis heute. Sicherungsverwahrung oder Maßregel  gilt ebenso für die Forensik, dem Tätervollzug in der Psychiatrie. Die „Maßregel“, wie schon zuvor erwähnt,  ist von der Schuld unabhängig und wird zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren Besserung angeordnet. Daher können Maßregeln der Besserung und Sicherung auch gegen schuldunfähige erwachsene Straftäter angeordnet werden.

Die LINKE. Hessen hat einige Presseerklärungen zu diesem Thema, die, wie gesagt, bezeichnend sind insbesondere im Zusammenhang zur Geschlechterdichotomie Täter-Opfer.

Der Landtagsabgeordnete und damalige Landesvorsitzende Ulrich Wilken sagte:

DIE LINKE. verkennt nicht, dass es vielfach Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung gibt. Ängste ernst nehmen bedeutet aber, sich mit ihnen auseinander zu setzen, statt sie einfach zu übernehmen. Gerade das erfordert aber eine Versachlichung der Debatte.

Und nicht zuletzt: Wir müssen uns mit Alternativen strafrechtlicher Gewalt auseinandersetzen und die gesellschaftlichen Ursachen von Kriminalität bekämpfen, statt in die populistischen Rufe konservativer Justizpolitiker nach immer schärferen Gesetzen einzustimmen.Ulrich WilkenSicherungsverwahrung: Statt Wegsperren für immer – Menschenrechte achten

Zur Versachlichung der Debatte sollte bekannt sein, wer sich unter anderem im Maßregelvollzug oder in der Sicherungsverwahrung befindet, abgesehen von unschuldig politisch inhaftierten Männern, die gemeinsam mit  der Partei die LINKE.  für die Grundrechte der Männer in der Sicherungsverwahrung und im Maßregelvollzug kämpfen.

In der Sicherungsverwahrung befinden sich Personen wie der als Rhein-Ruhr-Ripper bekannte sadistische Serienmörder Frank Gust. Schon als Kind hatte er daran Freude in den Eingeweiden eines von ihm gerade getöteten Meerschweinchens zu wühlen. Er masturbierte in der Pubertät zu von ihm getöteten und gestohlenen Kaninchen.

Er ermordete vier Frauen, und hatte den Wunsch dass sterbende, pochende Herz einer Frau zu spüren. Er selbst sieht sich als nicht therapierbar und als Gefahr für andere (immerhin). Auch er würde sich sicherlich sehr über Gesprächskreise mit Frauen der Partei DIE LINKE. freuen, deren Herzen links schlagen.

Ein weiterer Täter bei dem Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, ist Christopher P. Er warf die bulgarische prostituierte Frau Temenuzkla nach einem Streit um Sex für 20 Euro aus dem Fenster. Schon mit 18 hatte er seiner damals 14 jährigen Freundin mit einem Teppichmesser die Kehle aufgeschnitten.

Auch beim sogenannten Brummi-Mörder, der vier Frauen brutal ermordete, wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.

Ein weiteres Beispiel für einen Mann, bei dem der Maßregelvollzug angeordnet wurde, ist Andreas K. Er erstach mit 82 Stichen 1996 die prostituierte Frau Lydia. Schon 1991 hatte er eine Joggerin getötet und ist durch Exhibitionismus aufgefallen. Hierfür wurde schon vor bekannt werden des Mordes an Lydia ein Aufenthalt in der Psychiatrie angeordnet.

In diesem Kontext ist es ganz einfach ganz sachlich zu bleiben.

Einige von uns kennen es schon aus der Prostitutionsdebatte; das Thema von Gewalt und Ausbeutung soll bei der Partei die LINKE. versachlicht werden, zumindest sofern Frauen mehrheitlich davon betroffen sind. Gewalt gegen Menschen ist aber kein Sachthema. Menschen sind keine Sachen und Opfer auch nicht.

Es gibt auch nicht unbedingt Ängste, so wie Ulrich Wilken es darlegte, in der Bevölkerung, sondern wahrscheinlich eher berechtigte Ängste bei Frauen, da wir von männlicher Gewalt betroffen sind. Das ist aber keine irrationale Angst, sondern bittere Realität für Frauen. Als Feministin freut es mich, wenn Ulrich Wilken die Ursachen von Kriminalität bekämpfen will, denn das heißt er bekämpft das Patriarchat mit ganzer Kraft und Energie. Allerdings hat sich hier die LINKE. leider nicht besonders hervorgetan, denn Prostitution gilt als Befreiung der Frau und der Mitgliedergewinn bei Straftätern lässt auch nicht auf einen Frauenfokus schließen. Sicherlich ist bei Mitgliedern nie bekannt, welche Straftaten von Gewalt gegen Frauen ausgeübt wurden oder werden, aber mutwillige Mitgliederwerbung durch Gesprächsgruppen ist für Frauen nicht unbedingt zielführend. Viele munkeln darüber, welche Männer in der Partei Frauen gestalked haben, oder  gerne Pornos sehen und oder zu prostituierten Frauen gehen.

Die Inhaftieren, 2013 noch in Weiterstadt,  zitieren in einem Brief über ihre schlechten Haftbedingungen Michael Bock, einen bekannten Männerrechtler, der die Effektivität der Behandlungskonzepte anzweifelt und der findet, dass die Haftbedingungen eher  das Risiko weiter Straftaten erhöhen. Das Männer in Sicherungsverwahrung gerne Michael Bock zitieren, mag verständlich sein, aber das Marjana Schott, die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, dies ebenso tut, ist erstaunlich für eine feministische Partei.

Bei den Verwahrten handelt es sich keineswegs nur um Vergewaltiger und Totschläger, wie es ein Sprecher des Justizministeriums z.B. gegenüber der Frankfurter Rundschau kürzlich dargestellt hat. Diese Darstellung ist falsch und führt zu einer Fehlwahrnehmung in der Gesellschaft. Außerdem steht das System der Sicherungsverwahrung insgesamt auf sehr wackligen Beinen. So urteilt beispielsweise Michael Bock, Professor für Kriminologie an der Universität Mainz, im letzten Jahr: ‚Aus der Sicherungsverwahrung ist höchstens jeder Zehnte gefährlich. Es gibt Untersuchungen, die beweisen, dass die praktizierte Sanktionierung jeder realen Grundlage entbehrt.‘ Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Ein Rechtsstaat darf Menschen nach der Verbüßung ihrer Strafe nicht einfach dauerhaft wegsperren. Das Ziel ‚Rückkehr in ein straffreies Leben‘ muss immer im Blick gehalten werden.Marjana Schottorsorglich weggesperrt – Sicherungsverwahrung ohne Perspektive

Michael Bock wird erwähnt im Männerrechtsblog Femokratie.

Fakt ist, dass jegliche Kritik an der Gleichstellungspolitik im akademischen Bereich tabuisiert wird. Bekannt wurde der Fall eines Mainzer Soziologieprofessors, der in einem noch im Internet kursierenden Aufsatz den Gender-Mainstreaming als „totalitäre Steigerung der Frauenpolitik“ bezeichnet hatte. Er wurde daraufhin von der Universitätsleitung angewiesen, den Aufsatz von seiner Internet-Seite zu entfernen. Der Wissenschaftler schweigt bis heute zu diesem Thema, und zwar aus Angst um seine Arbeit und seine Nachtruhe.

Der Aufsatz von Univ.-Prof. Dr. Dr. Michael Bock ist auf der Homepage der Kellmann-Stiftung zu finden.

Noch lustiger ist die Erwähnung von Michael Bock in der SVZ: „Dabei weisen unvoreingenommene Forscher wie Michael Bock seit langem darauf hin, dass Frauen nicht weniger gewalttätig sind. Sie gehen dabei nur subtiler vor, sagt der Mainzer Professor für Kriminologie, wenn sie Kinder quälen, Alte im Pflegeheim traktieren oder ihren Mann physischem und psychischem Terror aussetzen. Davon können auch Scheidungsanwälte ein Lied singen. Doch welcher Mann klagt schon offen über häusliche Gewalt durch seine Frau? Zu den inneren und äußeren Verletzungen kämen Hohn und Spott der Gesellschaft.“

Es ist unnötig Michael Bock hier weiteren Raum zu geben. Es müsste allerdings an diesen wenigen Hinweisen zur Genüge zu erkennen sein, dass Michael Bock niemand ist, den eine feministische Partei (DIE LINKE. ) zitieren sollte. Noch weniger sollte eine frauenpolitische Sprecherin einer feministischen Partei Michael Bock überhaupt erwähnen, abgesehen von einer Stellungnahme im Zusammenhang zur Männerrechtsbewegung. Gutachten sagen in der Regel eher etwas aus über die Haltung des Gutachters.

Doch was sagen Opferverbände, wie der WEISSE RING zum Thema Sicherungsverwahrung? Ist der WEISSE RING auch ein rechter Verein, der nur höhere Strafen fordert und keine Ahnung hat, ganz anders als die LINKE., die einen frauenhassenden Männerrechtler zitiert um die geringe Rückfallquote und Harmlosigkeit von Tätern zu beweisen?

“Oberste Prämisse des Staates muss der Schutz der Bevölkerung sein. Im Zweifel ist dem auch das Freiheitsrecht gefährlicher Täter unterzuordnen unter Einhaltung der bestehenden Gesetze. Der WEISSE RING vermisste schon in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung eine deutliche Aussage zu berechtigten Belangen von Gewaltopfern. Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: „Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.“ Während in der Rechtsprechung das Recht auf Freiheit von Angeklagten und auch von verurteilten Straftätern konkretisiert worden ist, wird der zweite Teil der Vorschrift, das Recht auf Sicherheit von Opfern oder potentiellen Opfern vernachlässigt. So findet sich auch in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Wort zur Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Verurteilten und dem Sicherheitsbedürfnis der Opfer. Auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das deutliche Signal pro Opfer, welches nicht nur von uns vom höchsten deutschen Gericht erwartet wurde, nicht gesetzt…“

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/0900/umdruck-18-0932.pdf

Fassen wir zusammen: Menschen in der Sicherungsverwahrung sind, laut LINKE. Hessen, ungefährlich. Aus diesem Grund sind sie dort, denn Geld spielt keine Rolle, vor allem da die Unterbringung so billig ist, wie wir wissen. Die Chance, dass diese Täter ungefährlich sind, ist insbesondere erstaunlich vor  dem Hintergrund, dass Frauen wissen, dass die Verurteilungsrate, sowie auch das Strafmaß, bei Gewalttaten gegenüber Frauen immer sehr niedrig ist in Deutschland. Natürlich sind die Straftaten unterschiedlich, aber dies ist übertragbar. Das deutsche Justizsystem tendiert zu keiner sehr harten Bestrafung. Aus diesem Grund sind Frauen auch fast völlig machtlos gegenüber Stalking, werden Vergewaltiger fast nie verurteilt, und müssen Frauen auch gewalttätigen Männern ihre Kinder im Rahmen des Umgangs- und Sorgerechtes überlassen. Nur in der Sicherungsverwahrung sitzen ungefährliche Männer, die zur Resozialisierung Gesprächskreise der LINKEN. benötigen. Und Marjana Schott macht sich noch über Opfer lustig, indem sie Ausdrücke wie „Totschläger“ benutzt.

Die LINKE. hat ein Herz für Männer in der Sicherungsverwahrung. Aber hat sie sich auch eingesetzt für ein härteres Strafrecht um Frauen (mehrheitlich  Opfer) hiervor besser zu schützen, oder für die Abschaffung des Umgangs- und Sorgerechtes in hochstrittigen Fällen bei gewalttätigen Männern? Nein. Männer müssen anscheinend resozialisiert werden und Frauen haben das hinzunehmen. Auch wenn sie durch die Folge von Straftaten lebenslang leiden und ihre Traumatisierungen bleiben. Die Landschaft, die man nach einer schweren Straftat bei dem Blick aus dem Fenster sieht, ist nie mehr, und hier liegt die Betonung, nie mehr, dieselbe Landschaft. Trotzdem ist es verwerflich, wenn Frau  das Ziel haben sollte, dass eventuelle manipulative, psychopathische Straftäter nicht wieder die Möglichkeit bekommen unter uns wieder Gewalt auszuüben. Natürlich entspricht das auch wieder dem Frauenbild der vergebenden, gütigen Madonna mit großem Herz. Frauen die es wagen gerechte Bestrafungen für Straftaten zu fordern, egal in welchem Bereich des Strafrechtes, sind Pegidafrauen oder Feminazis. 

Es ist übrigens kaum möglich Rückfallquoten zuverlässig nachzuweisen. Es ist ohnehin schon ein Wunder, Ausnahmen bestätigen die Regel, verurteilt zu werden. Viele lernen dazu. Sexualstraftäter können ins Ausland ausweichen und sich dort kleine Kinder schon aus Katalogen, wie in den Philippinen aussuchen. Das Dunkelfeld bei Straftaten ist eher hoch. Die wenigsten Menschen schaffen es ohne eine Handlungssteigerung in das Gefängnis. Dr. Anna Salter sagt, dass Sexualstraftäter zum Beispiel nur zuverlässig mitteilen, wie viele Opfer sie wirklich hatten, unabhängig von der Verurteilung, wenn sie nichts mehr zu verlieren haben.  Erst dann bekommt man oft einen Einblick in die Straftatskarriere. Aber auch unwissenschaftlich können wir alle darüber nachdenken, von wie vielen Straftaten von widerlichster Gewalt wir aus dem jeweils persönlichen Umfeld wissen, die nie angezeigt wurden, von einer Verurteilung zu schweigen.

Mir ist es unverständlich, wieso eine Partei, die angeblich gegen Ausbeutung kämpft, dies nur tut solange es nicht Frauen betrifft.

Die LINKE. forderte, das durch die Abschaffung der Sicherungsverwahrung gesparte Geld für Opfer und Opferverbände zu nutzen. Anscheinend aber hat sich hier niemand wirklich mit den Forderungen von Opfern auseinandergesetzt. In der Regel wünschen sich Opfer, und Opferverbände, Verurteilungen, die der Strafe entsprechen, und Sicherheit.

Niemals mehr kann ein Opfer von Gewalt in Ruhe leben, denn die Erfahrung wurde schon gemacht, dass Gewalt völlig unvermittelt das eigene Leben für immer zerstören kann. Es hilft dann zu wissen, das der Staat sie schützt durch viele Maßnahmen, wie auch zum Beispiel die Information vor Haftentlassung, wie sie auch der WEISSE RING fordert, oder das Verbot sich dem Opfer zu nähern. Ganz gewagt wäre die Auflage, das Täter nicht in derselben Stadt mehr leben dürften, aber wünschenswert wäre auch dies. Ständige Angstzustände vor einer Begegnung mit dem Täter kann das Leben unerträglich und unmöglich machen.

In jedem Fall scheint sich die LINKE. noch nicht Mal im Ansatz mit den Anliegen von Opferverbänden befasst zu haben. Das Konzept einer Opfer-Täter Dichotomie und von Opferschutz, das logischerweise konträr zu den Interessen von Tätern ist,  scheint fremd. Nur die männliche Freiheit scheint relevant zu sein, auf vielerlei Ebenen.

Der Kampf gegen Gewalt und Unterdrückung wird nicht wirklich in Bezug auf Frauen geführt. Das geht auch nicht in einer mehrheitlich männlichen Partei. Wenn wir zählen anhand der Statistik wie viele Frauen Opfer von Gewalt durch Männer waren, dann können wir ja ebenfalls abzählen wie viele der männlichen Parteimitglieder Gewalt ausüben oder ausgeübt haben.

http://www.linksfraktion-hessen.de/cms/abgeordnete/die-abgeordneten/marjana-schott/pressemitteilungen/4460-vorsorglich-weggesperrt–sicherungsverwahrung-ohne-perspektive-.html

http://www.t-online.de/regionales/id_71111510/hessen-sicherungsverwahrte-sind-wieder-in-schwalmstadt.html

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/0900/umdruck-18-0932.pdf

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-04/gesetz-therapie-sexualstraftaeter

http://www.linksfraktion-hessen.de/cms/abgeordnete/die-abgeordneten/dr-ulrich-wilken/pressemitteilungen/3873-schwarz-gelbe-plaene-zur-sicherungsverwahrung-verstossen-gegen-das-prinzip-des-schuldstrafrechts.html

Predators; Anna C. Salter, Ph.D., 2003 Basic Books

Behandlung unter Zwang, Frankfurter Rundschau, 13.03.2015

http://sexindustry-kills.de/doku.php?id=prostituiertenmorde:de:temenuzkla_y&s[]=puppy

http://sexindustry-kills.de/doku.php?id=prostituiertenmoerder:marco_m&s[]=marco

http://sexindustry-kills.de/doku.php?id=

http://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Gustprostituiertenmorde:de:lydia_s

2 Kommentare

  1. Yvonne Flückiger

    Das ist ja genau das Patriarchat konsequent angewendet. Da Frauen (als Opfer) ja gar nicht in Erscheinung treten. (oft sind sie ja eh schon totI ) Manchmal wird sogar milder geurteilt als bei Sachbeschädigungen oder Diebstahl; ja sogar als bei Verkehrsübertretungen, Steuerhinterziehung oder Tierquälerei.
    Frauen sind und werden ja immer noch objektiviert, resp. als Sache angesehen, die man kaufen, stehlen, und vernichten kann (darf), je nach Gusto halt. Alles nicht so schlimm! DENN: Die Frau gehört dem MANN, ist Besitz . Deshalb werden Vergewaltigungen an verheirateten Frauen auch strenger bestraft als bei Alleinstehenden, (…. die das ja eh wollen, diese Schlampen….) Denn der BESITZ des Ehemannes wurde beschädigt. Unsere Gerichtsbarkeit unterscheidet sich darin nur unwesentlich von der muslimischen Sharia. Die Frau ist ein „DING“, ein Besitz, oder noch weniger wert als eine Kuh, eine Handelsware halt, nur auf die Welt gekommen um IHN zu erfreuen, IHM dienstbar zu sein und SEINE Kinder zu gebären und grosszuziehen. SO ist es, seit ca. 5000 Jahren, und an diesem Frauenbild hat sich nur oberflächlich was geändert, trotz Feminismus und Emanzipation. Dank Feminismus „DÜRFEN“ jetzt Frauen, auch Ehefrauen zusätzlich zu Haushalt, Kindererziehung, Garten und Hund auch noch zum Familieneinkommen beitragen. Wie nett. Doppel- und Dreifachbelastung als Resultat der Emanzipation.
    Aber bei den Institutionen, der Politik , der Gerichtsbarkeit etc. wird die Frau immer noch als Anhängsel des Mannes, oder Freiwild, oder Sache angeschaut und behandelt, ohne eigene Rechte, ohne eigene Staatsangehörigkeit, (nicht der des Ehemannes) ohne Würde und Recht auf Unversehrtheit. Der MANN ist das MASS ALLER DINGE, und NUR um IHN und SEINE Rechte dreht sich das Ganze. Und für diese Weltanschauung kann man hier bleiben, und muss nicht nach Syrien oder Afrika reisen. Es genügt, misshandelte Frauen einmal vor Gericht zu begleiten und zu schauen, wie mit ihnen umgegangen wird. Abgesehen davon, dass man ihnen nicht glaubt.
    Yvonne

    Somit erkläre ich die Justiz der Gehilfenschaft an allen Vergewaltigungen, Gewalt und Morden an Frauen. Sachbeschädigung, oder weniger halt!!!! Das ist das kranke Frauenbild, auch hier bei uns!

  2. Alex Preußner

    Da scheint sich nie mehr was zu ändern, mir wird ganz schlecht wenn ich das lese. Vor fast 20 Jahren, während der Besichtigung einer forensischen Psychiatrie im Rahmen meiner Ausbildung, stellte ich dem Leiter die Frage nach den „Entweichungen“. Das waren sowohl die Insassen, die nicht zur Schließzeit auf der Zelle waren (weil sie z.B. als Freigänger den Bus verpasst hatten) als auch die tatsächlich Geflohenen. Einer von denen hatte gerade in der nahen Kreisstadt unmittelbar nach Ausbruch erneut eine Frau vergewaltigt. Die Antwort des Leiters war, sie hätten pro Jahr! zwischen 70 und 100 solcher Vorkommnisse. Das sei das Restrisiko, das die Bevölkerung zu tragen hätte. Auf meinen empörten Einwand, „die Bevölkerung“ bestehe hier ja wohl eindeutig aus Frauen und Kindern, nahm er nicht mehr zur Kenntnis…

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