Ein Gastbeitrag von Birgit Gärtner
Dieser Beitrag erschien am 05. August 2010 zuerst auf heise.de und ist Teil einer Reihe unregelmäßig erscheinender Artikel zum Thema Sorgerecht/Väterrechte. Am 03.08.2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass unverheiratete Väter in Zukunft auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht erhalten können und machte damit den Weg frei zu einer entsprechenden Gesetzesänderung.
Die rechtliche Ohnmacht des Mannes im Allgemeinen und des (ledigen) Vaters im Besonderen widerspricht der Wirklichkeit. Einige Anmerkungen zum Sorgerechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts
Justiz und Medien haben eine neue Spezies entdeckt: diskriminierte ledige Väter bzw., Angehörige dieser unterdrückten Minderheit haben sich wirkungsvoll in Szene gesetzt und dieser Tage vor Gericht einen Erfolg in Sachen Sorgerecht erstreiten können – die mediale Zustimmung ließ nicht lange auf sich warten. Auch Telepolis stimmte in das Klagelied der Diskriminierten mit ein (siehe Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder). Zeit, dem großen Jammern mal ein paar Fakten entgegenzusetzen.
Die rechtliche Ohnmacht des Mannes im Allgemeinen und des (ledigen) Vaters im Besonderen wäre mir ein völlig neues Phänomen. Familien sind keine virtuelle Erscheinung, diskutiert in Foren und Blogs, sondern eine ganz konkrete Erfahrung im realen Leben – und da findet Vater in aller Regel nicht statt. Was nicht heißt, dass es nicht auch Gegenbeispiele gibt. Aber Väter, die sich gleichteilig in die Kindeserziehung einbringen wie die Mütter sind und bleiben nun mal die Ausnahme. Und Mütter sind ganz garantiert die Letzten, die sie davon abhalten.