Schlagwort: Täterschutz

Unter „Kinderfreunden“: Edathy und der Kinderschutzbund

Quelle: Facebook

Paukenschlag im Fall Edathy! Es kommt nun so, wie es sich schon in den letzten Tagen und Wochen angedeutet hat: Edathy hat ein Geständnis abgelegt, nun wird gegen Zahlung einer Geldauflage von € 5000,- (nein da wurden leider keine Nullen vergessen) das Verfahren eingestellt. Edathys Vorstrafenregister bleibt damit blütenweiß und rein.

Die Tatsache, dass er für den Konsum von so genannten „kinderpornographischen Schriften“ (passender: Kinderfolterdokumentationen1 oder visuelle Darstellungen sexueller Gewalt) mit € 5000,- (in Worten: FÜNFTAUSEND) viel zu „billig“ davon kommt, gemessen an den gravierenden Schädigungen, mit denen die Opfer seiner Taten bis an ihr Lebensende leben müssen, ist schlimm genug.

Die Vorwürfe treffen zu

erklärte Verteidiger Christian Noll im Namen Edathys.

Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe

hieß es in der Erklärung weiter. Er bereue, was er getan habe. Mehr braucht es offenbar nicht.

Einsicht? Tatsächliche Reue? Sieht irgendwie anders aus als das hier:

Quelle: Facebook

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Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. – Ich weise darauf hin, dass ein „Geständnis“ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.

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