Jammernde Väter

Wir wollen den feministischen Diskurs beleben und unterschiedliche Ansätze zur Diskussion stellen. Deshalb erscheinen bei uns regelmäßig Gastbeiträge, die nicht zwangsläufig die Haltung der oder aller Störenfriedas wiedergeben, aber wichtige Impulse für die feministische Debatte geben können.

Ein Gastbeitrag von Birgit Gärtner
Dieser Beitrag erschien am 05. August 2010 zuerst auf heise.de und ist Teil einer Reihe unregelmäßig erscheinender Artikel zum Thema Sorgerecht/Väterrechte.  Am 03.08.2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass unverheiratete Väter in Zukunft auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht erhalten können und machte damit den Weg frei zu einer entsprechenden Gesetzesänderung.

Die rechtliche Ohnmacht des Mannes im Allgemeinen und des (ledigen) Vaters im Besonderen widerspricht der Wirklichkeit. Einige Anmerkungen zum Sorgerechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Justiz und Medien haben eine neue Spezies entdeckt: diskriminierte ledige Väter bzw., Angehörige dieser unterdrückten Minderheit haben sich wirkungsvoll in Szene gesetzt und dieser Tage vor Gericht einen Erfolg in Sachen Sorgerecht erstreiten können – die mediale Zustimmung ließ nicht lange auf sich warten. Auch Telepolis stimmte in das Klagelied der Diskriminierten mit ein (siehe Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder). Zeit, dem großen Jammern mal ein paar Fakten entgegenzusetzen.

Die rechtliche Ohnmacht des Mannes im Allgemeinen und des (ledigen) Vaters im Besonderen wäre mir ein völlig neues Phänomen. Familien sind keine virtuelle Erscheinung, diskutiert in Foren und Blogs, sondern eine ganz konkrete Erfahrung im realen Leben – und da findet Vater in aller Regel nicht statt. Was nicht heißt, dass es nicht auch Gegenbeispiele gibt. Aber Väter, die sich gleichteilig in die Kindeserziehung einbringen wie die Mütter sind und bleiben nun mal die Ausnahme. Und Mütter sind ganz garantiert die Letzten, die sie davon abhalten.

Nicht gefühlte Wahrheit, sondern empirisch nachgewiesen ist, dass mehr als 50% aller verheirateten Väter ein Jahr nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben. Über nicht-verheiratete Väter gibt es keine derartigen Erhebungen. Deswegen wäre ich fast geneigt zu sagen, dass es bei Männern, die offen sind für alternative Lebensformen, etwas besser um die Erfüllung der Vaterpflichten (sowas soll es geben, ist aber nicht einklagbar, von dem her gibt es auch kein Kindsrecht auf Vater, auf mehr Vater schon gar nicht) bestellt wäre.

Wenn es ein einklagbares Recht von Kindern auf Vater gäbe, säße ungefähr die Hälfte aller Väter früher oder später im Knast

Das kann ich aber aus eigenem Erleben, Erfahrungen im privaten Umfeld sowie aus meiner Tätigkeit als Sozialberaterin für Studierende mit Kindern nicht bestätigen. Zumal ich glaube, dass Männer weniger offen sind für Ehe ohne Trauschein, weil sie einen alternativen Lebensstil pflegen, sondern weil das für sie mit weniger Verantwortung verbunden zu sein scheint.

Diese These legt den Schluss nahe, dass die Anzahl der ledigen Väter, die den Kontakt zu ihren Kindern abbrechen, noch höher sein könnte als bei verheirateten. Wenn es also ein Recht auf Vater gäbe, wie die Überschrift Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder impliziert, und Kinder dies einklagen könnten, säße ca. die Hälfte aller Väter früher oder später im Knast.

Unterhaltszahlungen

Nicht unerheblich ist der Anteil der Väter, die keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlen für ihre Kinder. Das trifft im gleichen Ausmaß allerdings auch auf Frauen zu, nur leben wesentlich weniger Kinder nach der Trennung im Haushalt des Vaters. In dem Falle hat der Elternteil, bei dem die Kinder leben, bei Bedarf die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen – insgesamt 72 Monate bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Danach gibt es „Sozi“, Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, auf gut deutsch Hartz IV. Die Stadt Düsseldorf zahlte im Jahre 2009 Unterhaltsvorschuss für 3 310 Kinder, nicht gerade eine vernachlässigenswerte Größe, vor allem unter Betracht der Tatsache, dass jedes Kind nur sechs Jahre lang Anspruch darauf hat.

Die Unterhaltssätze werden in aller Regel angelehnt an die Düsseldorfer Tabelle festgelegt, gestaffelt nach Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Elternteils und nach Alter des betreffenden Kindes: 317.- € mindestens bei einem Einkommen von monatlich bis zu 1 500 Euro, 508 Euro bei einem Verdienst von bis zu 5 100 Euro. Auch hier wird wieder einmal deutlich, dass Geringverdienende ökonomisch benachteiligt sind: sie müssen ca. 20% des Monatseinkommens für Kindesunterhalt berappen, Gutverdienende hingegen nur etwa 10%.

Dabei haben Gerichte unterdessen anerkannt, dass Kinder von gutverdienenden Eltern auch nach der Trennung Anspruch auf den gewohnten, evtl. gehobenen Lebensstil haben. Die Düsseldorfer Tabelle wird meistens bei der Unterhaltsberechnung von Gerichten herangezogen, hat aber keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. D. h., einklagbaren Anspruch auf diese oder jene Mindestsumme garantiert sie nicht – und Bedarfsdeckung schon mal gar nicht.

Mütterliche Sorge und Umgangsrecht in der Realität

Ca. 90 Prozent aller so genannten Alleinerziehenden (so genannt, weil niemand wirklich sein Kind allein erzieht) sind weiblich. Die etwa 10 Prozent Männer sind häufig Witwer oder die Mutter ist schwer krank, geistig oder körperlich behindert oder drogenabhängig, etc. . Bis 1975 lag das Sorgerecht in der BRD allein beim Vater, auch nach einer Scheidung. Nicht-verheiratete Mütter bekamen bis in die 1990er Jahre hinein Vormünder vom Jugendamt, so genannte Pflegschaften, auf Auge gedrückt. Auch bis 1975 lebten mehr als 90 % von Scheidungskindern bei ihren Müttern.

Und diesen Frauen – jedenfalls in ihrer überwiegenden Mehrheit – kann nicht nachgesagt werden, sie hätten nicht Sorge für ihre Kinder getragen. Die hatten nämlich alle ein Umgangsrecht mit ihren Kindern, das nicht-verheirateten Vätern heutzutage gesetzlich garantiert ist. Fast allen. Das kann nur mittels Gerichtsbeschluss außer Kraft gesetzt werden. Dazu braucht es bei Anwendung von körperlicher und/oder sexueller Gewalt entsprechende ärztliche Atteste und bedeutet in jedem Fall Befragung der Kinder durch Psychologen und Mitarbeitern des Jugendamtes. Das Umgangsrecht wird den Vätern nur in absoluten Ausnahmefällen genommen.

Einzelfälle und Generalverdacht

Nun hat vermutlich jede und jeder schon mal von einer Schuldirektorin gehört, die dem mittellosen eritreischen Flüchtling nach der Trennung das gemeinsame Kind vorenthält, obwohl er fünf Jahre lang dessen wichtigste Bezugsperson war, oder von einer Studentin, die einen reichen australischen Geschäftsmann kennenlernt, diesem in seine Heimat folgt, und der Kindsvater seinen kleinen Schatz nie wieder sieht oder einer Zeugin Jehova, die dem Kind bei einer Operation die lebensnotwendige Bluttransfusion verwehrt.

Im ersten Fall hätte der Vater die Möglichkeit, das Umgangsrecht gerichtlich durchzusetzen. Beim zweiten Beispiel hätte der Vater tatsächlich die üble Karte gezogen. Doch ein solcher Fall ereignet sich gefühlt einmal unter einer Million und deswegen sind nicht gleich alle Mütter unter Generalverdacht zu stellen – im Ernstfall werden Kinder von ihren Vätern entführt und nicht von ihren Müttern ans andere Ende der Welt verschleppt. Im dritten Fall bleibt nur zu hoffen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht tatsächlich ein Kind sterben lassen, weil dessen Eltern, egal ob Mutter, Vater oder beide, eine Bluttransfusion oder notwendige Operationen verweigern.

Meistens wird das Umgangsrecht so praktiziert, dass das Kind alle zwei Wochen das Wochenende beim Vater verbringt. Selbstverständlich gibt es auch andere Regelungen bis hin zu eine Woche Mutter, eine Woche Vater oder es gibt auch Beispiele, wo die Wohnorte so günstig gelegen sind, dass vor allem ältere Kinder jeden Tag selbst entscheiden können, wohin sie gehen möchten. In den häufigsten Fällen aber gilt die alle-vierzehn-Tage-Wochenende-Regelung. Wobei Väter mehrerer Kinder nicht selten die Kinder umschichtig nehmen, also alle zwei Wochenenden eines. An diesen Wochenenden spielen viele Väter Daddy-Cool, stopfen ihre Kinder bei Mac Doof mit Beinahe-Essen voll oder bringen sie zu Mama. Zu ihrer Mama.

Klartext

Im Klartext heißt das: Die allermeisten geschiedenen oder getrennt lebenden Mütter sind zwölf von vierzehn Tagen vollständig und allein für das Wohl der Kinder verantwortlich – sie müssen den Schulbesuch garantieren, wenn der Kindergarten wegen Windpocken geschlossen ist, der Zwerg sich in der Kita Läuse eingefangen hat oder bei Krankheiten entweder eine Betreuung organisieren oder sie sind nicht berufsfähig, sie müssen teilnehmen an Elternsprechtagen, wobei häufig eine Kinderbetreuung zu organisieren und zu bezahlen ist, und sie haben einen nicht unbeträchtlichen Anteil des Lebensunterhaltes des Kindes zu finanzieren.

Sie müssen ihr ganzes Leben auf das Kind/die Kinder ausrichten, ihnen wird der berufliche Aufstieg erschwert, wenn nicht Berufstätigkeit komplett unmöglich gemacht, sie leben deswegen in vielen Fällen unter prekären ökonomischen Verhältnissen.

Väteransprüche und -macht

Und dann kommen Väter, die sich in ihrer überwiegenden Mehrheit überhaupt nicht, zu etwa einem Drittel bestenfalls alle vierzehn Tage, und vielleicht zu zehn Prozent ehrlich und regelmäßig für das Wohl ihres Kindes interessieren und stellen Ansprüche auf rechtliche Garantien: z. B. Mitspracherecht bei der Wahl des Wohnorts, der Wahl der Schulform, Behandlungsmöglichkeiten im Krankheitsfalle, etc. .

Wenn das Verhältnis zwischen Vater und Kind stimmt, wird die überwiegende Mehrheit der Mütter ihn bei solch wichtigen Entscheidungen mit einbeziehen, auch ohne das gerichtlich verbriefte Recht des Vaters darauf. Bei Vätern, die alle vierzehn Tage lediglich als Kindbespaßer in Erscheinung treten, werden die dazu gehörigen Mütter auf deren Meinung sicher gern verzichten.

Nur diese Väter können, im Falle des geteilten Sorgerechts, den Müttern bei genau solchen Entscheidungen das Leben zur Hölle machen, und u. U. deren Lebensplanung über den Haufen schmeißen – um dann den nächsten Besuchstermin wieder drei mal zu verschieben. Da sind wir nämlich beim springenden Punkt: es geht nicht ums Kindswohl, sondern um Macht – um Macht der Männer über „ihre“ Frauen.

Gewalt ist nach wie vor einer der häufigsten Trennungsgründe

Wahr ist, dass Kinder bei Trennungen als Machtmittel eingesetzt werden, von Männern und Frauen. Mütter haben in ihrer großen Mehrheit nichts anderes, sie haben keine gut dotierten Jobs, keine gesellschaftliche Reputation, kein Geld, kein Eigentum, mit dem sie Druck ausüben können, nur die Kinder. Aber nach meinen Erfahrungen gibt es im Umfeld des Paares im Allgemeinen wohlmeinende Menschen, die dazu beitragen, Frau zur Vernunft zu bringen.

Ich persönlich kenne keine Mutter, die nicht froh wäre, wenn sie Erziehungsprobleme, Fragen wie Schulwahl, etc. tatsächlich mit jemandem besprechen könnte. oder bei ernsthaften Erkrankungen des Kindes nicht gern jemanden zur Seite hätte, dem dessen Wohl genauso am Herzen liegt wie ihr. Nur auch dazu bedarf es keines Sorgerechts, sondern ein regelmäßiger Umgang des Vaters mit dem Kind ist die einzige und unerlässliche Voraussetzung dafür.

Solche gemeinsame Entscheidungen treffen zu können, hängt auch vom Verhältnis der Eltern untereinander ab. Wie sollte eine Frau über das Wohl ihres Kindes mit dessen Vater diskutieren können, wenn der sie z.B. geschlagen und/oder vergewaltigt hat? Gewalt ist nach wie vor einer der häufigsten Trennungsgründe. Warum sollte sie auch?

Frauen, Mütter zumal, haben keine Lobby. Männer schon. Und Väter allemal, denn Männer, die sich um ihre Kinder kümmern wollen, denen böse Mütter das aber verwehren, stehen gesellschaftlich und medial sehr hoch im Kurs.

Die Fälle, über die wir hier reden und über die Richter letztendlich zu befinden haben, sind Konfliktfälle. Konfliktfälle, in denen Väter ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen: zum Wohle des Kindes – oder doch eher gegen die Kindsmutter?

Als Reaktion auf diesen Artikel brach über die Autorin Birgit Gärtner eine wahre Flut an Kommentaren, Zuschriften und Vorwürfen herein, was sie dazu veranlasste, wenige Tage später einen weiteren Artikel auf heise.de zu veröffentlichen:

Die Sorge der Mütter und die Rechte der Väter

Gesellschaftliche Realitäten versus selbst gemachte schöne bunte (Männer)Welt – einige Anmerkungen zur Debatte zu meinem Artikel „Jammernde Väter“

„Das Fräulein Gärtner“ meldet sich zu Wort. Nicht um Abbitte zu leisten für meinen Artikel (siehe Jammernde Väter), wie von der Kollegin Bettina Winsemann (Twister) empfohlen, sondern um noch einmal ganz klar Stellung zu beziehen: zu dem Thema Mütterrechte und Vaterpflichten aus einer konsequent feministischen Sicht – und zu dem unverhohlenen Frauenhass, mit dem ich hier im Forum konfrontiert wurde.

„Journalistischer Selbstmord“

Mein Artikel sei „journalistischer Selbstmord“ schrieb ein User im Forum. Um diesen Mord perfekt zu machen: Ich habe mir gestattet, im Rahmen meines Studiums an der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) soweit möglich Seminare der „feministischen Soziologie“, bzw. „feministischen Wissenschaft“ zu belegen. Im Rahmen dieses Studiums habe ich mich interdisziplinär (aus soziologischer, ökonomischer und juristischer Sicht) theoretisch und praktisch mit Themen wie Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Diskriminierung von Müttern in Gesellschaft und Wirtschaft, Frauen- und Kinderarmut, Gewalt gegen Frauen und Kinder etc. beschäftigt.

Schon damals wurde übrigens über Gewalt von Frauen, gegen Kinder, und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, aber auch gegen Männer, und über sexuelle Gewalt gegen Jungen diskutiert. Leider scheinen mir diese Debatten sehr in den Kinderschuhen stecken geblieben zu sein.

Damals hatte ich einen Kommilitonen, verheiratet und Vater einer kleinen Tochter. Seine Frau arbeitete 20 Stunden pro Woche als Architektin und absolvierte obendrein ein Zusatzstudium. Er wurde von einer Stiftung gefördert und musste „nur“ studieren. Deshalb übernahm er den Hauptanteil am Haushalt und an der Kindererziehung. Als die Kleine anfing zu sprechen, nannte sie ihn „Mama“. Das war vor 20 Jahren noch exotischer, als es das heute wäre. Knapp 20 Jahre später hatte ich einen Kollegen, Mitte 40 und Vater zweier Töchter im Vorschulalter.

Dieser Kollege konnte es ertragen, dass seine Frau mehr verdiente als er und er den Lebensunterhalt der Familie maßgeblich bestritt; er war stundenreduziert berufstätig und übernahm ebenfalls den Hauptanteil der Familienarbeit, nahm Elternzeit in Anspruch und ging im Kinderladen alle zwei Wochen kochen.

Mein Lieblingsnachbar ist ein etwa ein halbes Jahr alt. Ein süßer kleiner Fratz, der gerne schäkert und ebenso gerne lacht – wenn er nicht gerade Hunger hat, müde ist, ihn das Bäuchlein zwickt oder er Zähne bekommt. Wenn das Baby schreit, höre ich ganz oft den Vater, knapp 20 Jahre jünger als mein Ex-Kollege, beruhigend auf ihn einreden. Auch sehe ich den Vater sehr häufig mit seinem Sohn im Tragetuch oder im Kinderwagen. Wenn ich es recht bedenke, sehe ich öfter den Vater allein mit dem Kind als die Mutter. Oder kommt das daher, dass ein Vater allein mit Kind mehr auffällt als eine Mutter mit Kind? Es gibt nichts Selbstverständlicheres in dieser Gesellschaft als Frauen, die sich um Kinder kümmern. Deshalb werden sie auch kaum wahrgenommen.

Häufig sehe ich sie auch zu dritt. Die Eltern pflegen trotz Schlafmangels einen liebevollen Umgang miteinander und mit dem Kind. Die kleine Familie strahlt Harmonie aus. Toll. Ein familiäres Umfeld, das jedem Kind auf der Welt zu wünschen wäre.

Die Ausnahmen und die Fakten

Solche positiven Beispiele für das Vorhandensein der „neuen Väter“ gibt es. Trotzdem sind sie die Ausnahme. Auch wenn es im Münchner Glockenbachviertel „nach eigener Anschauung“ des Kollegen Thomas Pany (siehe Feindbild Mann) „oft genug gelebt bzw. erprobt wird“.

Das mag sein, das kann ich nicht beurteilen, ich war noch nie im Glockenbachviertel, aber ansonsten gehören engagierte Väter zu den Ausnahmen. Und das ist keine böse Unterstellung, eine Erfindung „des Fräulein Gärtner“, sondern gesellschaftliche Realität, die überall zu beobachten und durch unzählige Untersuchungen und statistische Erhebungen belegt ist. Wer das erfahren will, muss wahrlich nicht weit suchen!

Die „empirischen Studien und Daten“, die Thomas Pany anführt, und auf denen seiner Ansicht nach die Entscheidung des BVG beruht, sind bei näherer Betrachtung nichts anderes als „Erfahrungsberichte in Foren“, Erfahrungsberichte von Vätern in Internetforen, subjektive Berichte, deren Wahrheitsgehalt nirgendwo nachgeprüft werden kann. Die aber als wahr unterstellt werden – eben weil sie von Männern sind. Eine selbst gemachte virtuelle men´s world, die allerdings mit der real existierenden Wirklichkeit nur bedingt im Einklag steht.

Ebenfalls keine Erfindung „des Fräulein Gärtner“, sondern gesellschaftliche Realität, durch unzählige Untersuchungen und statistische Erhebungen belegt, ist die Tatsache, dass mehr als 50% der Väter nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben. So viel zum Thema in meinem Artikel fehlten die Fakten. Tut mir leid, wenn den Lesern die Fakten nicht gefallen. Mir gefallen sie auch nicht.

Die Rechtssprechung

In der Rechtsprechung wird zwischen Umgangsrecht (Besuchsrecht) und Sorgerecht unterschieden. Das Umgangsrecht hat jeder Vater quasi von Natur aus, sobald er die Vaterschaft anerkennt. Dieses Besuchsrecht gilt seit einigen Jahren auch für nicht-leibliche Elternteile, die längere Zeit mit dem Kind zusammen gelebt haben, auch für Großeltern oder Geschwister, und selbstverständlich für Mütter, sofern diese nicht mit ihren Kindern zusammen leben.

Eine festgelegte Besuchsregelung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, die gängige Praxis für Trennungsväter ist, die Kinder alle vierzehn Tage am Wochenende zu sehen und die Hälfte der Ferien und Feiertage mit ihnen zu verbringen. Es gibt auch Fälle, in denen sich Vater und Kind jedes Wochenende sehen, jeweils einen Tag pro Woche, manchmal leben die Kinder eine Woche bei der Mutter und eine Woche bei dem Vater – bisweilen sind die Wohnungen der Eltern so günstig gelegen, dass vor allem ältere Kinder täglich selbst entscheiden können, wohin sie gehen möchten.

Dieses Besuchsrecht kann niemand einem Elternteil grundlos verweigern, und im Gegenzug ist es vor dem Familiengericht einklagbar. Um einem Elternteil das Umgangsrecht zu entziehen, müssen gravierende Gründe vorgetragen werden, Jugendamt und psychologische Fachstellen werden vom Gericht zu Rate gezogen.

Es gibt landauf, landab unzählige Beratungsstellen, Rechtsanwälte und Internetforen, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und Beratung und Hilfe anbieten. Trotzdem verzichten 50% aller Scheidungsväter auf diese Möglichkeit. Das ist natürlich die Schuld der Mütter. Jedenfalls, wenn wir die von Thomas Pany angeführten „empirischen Studien und Daten“ zugrunde legen. Schöne bunte Männerwelt!

Das Familienrecht wurde 1998 reformiert, mit dem Ansatz, dass regelmäßiger Umgang nicht so sehr ein Recht der Eltern ist, sondern vor allem das des Kindes. Trotzdem sperren sich die Gerichte dagegen, nicht-besuchswillige Eltern zum Umgang zu verpflichten, mit dem Argument, ob der Umgang mit einem unwilligen Elternteil tatsächlich im Interesse des Kindes liege, sei zweifelhaft.

Kein Bock auf Kinder

Dass Väter vielfach keinen Bock auf ihre Kinder haben, ist keine feministische Wahnvorstellung, sondern deuchte wohl auch dem von Thomas Pany zitierten Familienrechtsexperten. Dass diese gezwungen würden, sich um ihren Nachwuchs kümmern zu müssen „darf nicht passieren“. Väter dürfen nicht gezwungen werden, Mütter schon. Und zwar dazu, das Sorgerecht teilen zu müssen – und damit dem Vater auch Mitspracherecht über ihr Leben, ihre Lebensentwürfe einräumen zu müssen.

Das Sorgerecht berechtigt grundlegende Entscheidungen zu treffen, bezüglich des Wohnorts, eventueller medizinischer Behandlungen, der Schulform, Auslandsaufenthalte, Berufswahl. Eben alles, was Eltern minderjähriger Kinder kennen, wo sie ihre Unterschrift als Sorgeberechtigte zu leisten haben: beim Eintritt in den Sportverein, unter die Klassenarbeit oder das Schuljahreszeugnis, Erlaubnis zur Eheschließung oder auch zum Schwangerschaftsabbruch.

Bis 1975 lag das Sorgerecht in der BRD ausschließlich beim Vater, auch im Falle der Scheidung (auch keine unbewiesene Behauptung von mir, sondern damals gängige Rechtsprechung). Seit etwa 20 Jahren wird das Sorgerecht ledigen Müttern automatisch übertragen, mit der Reform 1998 wurden auch nicht-verheirateten Paaren die Möglichkeit des geteilten Sorgerechts – auch im Falle der Trennung – eingeräumt. Seitdem stieg die Zahl dieser Paare mit geteiltem Sorgerecht auf etwa 50%.

Weil Müttern erfolgreich eingeredet wurde, das sei gut für das Kind. Das lässt sich empirisch nicht belegen, könnte ich jetzt langatmig erklären, das spare ich mir aber. Jedenfalls wird sich im Zweifelsfall nach der Trennung zeigen, wie gut diese Regelung wirklich ist.

Die Beteiligung der Männer

Nach der Verkündung des Urteils vergangene Woche waren Politik, Medien und vor allem die armen diskriminierten ledigen Väter völlig aus dem Häuschen vor Freunde. Und dann kommt u.a. Edith Schwab, ihres Zeichens Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) daher, kritisiert das Urteil, fordert Wahrnehmung der Vaterpflichten ein – und Rechte für die Mütter.

Dass VAMV „anders als es der egalitäre Name verspricht, vor allem die Rechte der Mütter vertritt (der Anteil der alleinerziehenden Väter bei den Mitgliedern liegt nach Auskunft der Geschäftsstelle bei 10 Prozent)“, stellt Thomas Pany fest. Es ist natürlich ein Unding, dass ein Verband, der nur 10% männliche Mitglieder hat, diese tatsächlich im Namen nennt, wo er nicht massenhaft organisiert hat, was es in der Realität massenhaft gar nicht gibt: alleinerziehende Väter.

„Frauen haben keine Lobby, Mütter zumal“, habe ich geschrieben. „Haben sie doch“, schreibt Thomas Pany und führt VAMV an. VAMV als Massenorganisation mit gewichtigem politischem Einfluss, vor dem Justiz und Politik erschauern, die den Blätterwald zum Rauschen bringt, und so gnadenlos die Rechte der Mütter, einzig getrieben von dem Bestreben, die armen Väter von ihren Kindern fern zu halten, durchsetzen. Mit Verlaub, Herr Kollege, das ist doch absurd.

Auch in anderen Medien und in der politischen Diskussion wird VAMV nicht als das wahrgenommen, was er ist: eine Interessensvertretung einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe, ein Zusammenschluss von Expertinnen und Experten was Fragen wie Alltag allein mit Kindern, Unterhalt und Sorgerecht angeht, sondern mit ähnlichen Argumenten wie in dem Telepolis-Artikel wird versucht, VAMV unglaubwürdig zu machen.

Weil ja alle Mitglieder selbst betroffen sind. Während die „eigenen Anschauungen“ des Kollegen Pany ihn zum Experten machen, ebenso wie die persönlichen Erfahrungen die Verfasser der Beiträge im Forum diese zu Experten machen. Im Gegensatz zu mir, einer wahnhaften Männerhasserin. Und im Gegensatz zu VAMV.

Im Forum lerne ich, dass Frauen, Mütter zumal, nicht etwa keine Jobs haben, weil es keine gibt, und solche, die mit Kindergarten- und Schulzeiten zu vereinbaren wären, schon mal gar nicht, sondern weil sie gar nicht arbeiten wollen. Und dann von ihren Ernährern auch noch Beteiligung am Haushalt erwarten. So schrieb jemand:

Alle Ansprüche an Männer – an der Beteiligung an Haus- und Familienarbeit (teilweise völlig zu Recht) – wurden auf das BESTEHENDE Modell von Männlichkeit draufgesattelt. Genau das meint eine Frau Gärtner mit dem Begriff ´jammernde Männer` in Wirklichkeit. Sie will auf gar keinen Fall, dass DIESE traditionelle Männlichkeit in Frage gestellt wird und schon mal gar nicht von den Männern selbst. Und auch hier unterstelle ich, dass aus ihr eine soziale Schicht von Frauen spricht, für die sich daraus ein Vorteil ergibt. Die zugleich Pseudo progressiv daherreden und eine komplett konservative Praxis leben – weil es sich für sie lohnt.

Genau! Und während ich, wohlsituierte Mittelschichthausfrau, zu Hause sitze und gelangweilt auf meinen Ernährer warte, haue ich meine schlechten Erfahrungen in die Tasten, publizistische Verarbeitung eines Kindheitstraumas sozusagen zum Zeitvertreib. Damit versaue ich den Angehörigen der Spezies der rechtschaffenden und fürsorglichen Ehegatten, die, während die Ehefrau nach dem gemeinsamen Abendessen ihnen Bier und Pantoffeln vor dem Fernseher zurechtlegt, bevor sie sich in die Küche zum Abwasch zurückzieht, noch einmal schnell bei telepolis reingucken, gründlich den wohl verdienten Feierabend.

Häusliche Gewalt und Trennungen

Im Forum habe ich auch gelernt, dass häusliche Gewalt kein häufiger Trennungsgrund ist weil es in Umfragen von Zeitschriften als solcher an letzter Stelle steht. Gewalt als Trennungsgrund gibt es nicht – weil es nicht im Focus steht. Schöne bunte Männerwelt.

Diese Umfragen habe ich nicht zu Rate gezogen, stimmt. In den meisten taucht häusliche Gewalt als Trennungsgrund erst gar nicht auf. Bei meiner Behauptung beziehe ich mich stattdessen auf Verlautbarungen von entsprechenden Einrichtungen und Polizeistatistiken. Laut der Studie des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ (PDF) von 2004 haben 13% der befragten Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren sexualisierte Gewalt erlebt, die nach der engen juristischen Definition als Straftat gilt, d.h. fast jede siebte in Deutschland. 58% der Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren haben sexuelle Belästigungen erlebt, das ist mehr als jede zweite. 40% der Befragten haben körperliche oder sexualisierte Gewalt oder beides erlebt.

Im Jahr 2008 wurden in Hamburg 412 Anzeigen gemäß §177 StGB (Vergewaltigung / Sexuelle Nötigung) erstattet. Einer Statistik der Landespolizei Nordrhein-Westfalen zufolge gab es im Jahr 2009 in 22.565 Fällen Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt und 10.199 Wohnungsverweisungen. 2002 waren es 14.300 Anzeigen und 4.025 Wohnungsverweisungen.

Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Gewalthandlungen von Männern gegenüber Frauen, die sich innerhalb des – oft auch räumlich aufzufassenden – engsten sozialen Beziehungskreises der Frau ereignen. Die Gewaltanwendung kann sich auch bei Partnerinnen oder Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensweisen ereignen. Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen: von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten / des Geschädigten ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen

www.polizei-beratung.de .

10.199 Wohnungsverweisungen sind 10.199 Trennungen aufgrund von Gewalt. Das ist nicht NICHTS! Demnach ist Gewalt gegen Frauen ein weit verbreitetes Phänomen, das viele Frauen sehr wohl zur Trennung veranlasst, auch wenn dies nicht als Trennungsgrund bei Umfragen in einschlägigen Gazetten angegeben wird.

Wie gehen diese Männer mit ihren Partnerinnen um?

Die „jammernden Väter“ führen bei Telepolis innerhalb von zwei Tagen die Liste der meist kommentierten Artikel an. Ich wurde als „das Fräulein Gärtner“ oder „eine Frau Gärtner“ tituliert, vom Heise-Verlag wurde eine sofortige Stellungnahme und meine Absetzung als Autorin gefordert, Abo-Kündigungen beim Heise-Verlag wurden angedroht, usw. Jemand schrieb: „dieser Titel und Autor Frau = lese ich erst gar nicht“, ein anderer: „Wie mein Vater schon sagte: ´Frauen soll man nicht schlagen. Die sollst Du treten“.

Wieder ein anderer schrieb, wenn ein Paar versäumt hätte, beim Geschlechtsverkehr zu verhüten, bliebe ihr doch im Nachhinein die Möglichkeit der Abtreibung. „Wenn die Frau sich dagegen entscheidet, dann soll sie verdammt nochmal auch die Konsequenzen tragen“. Schöne bunte Männerwelt! Noch ein anderer schrieb, es sei jedem Mann zu raten, vor Frauen wie mir sofort Reißaus zu nehmen. Ein „Repertoire aus Hexenjagdzeiten“ fasste Thomas Pany die Einträge zusammen.

Es gab auch einige wenige andere Kommentare, bei deren Verfasser/innen möchte ich mich an dieser Stelle für die Unterstützung bedanken.

Wenn Frauen den Vätern ihrer Kinder den Umgang verweigerten, dann hätten sie in aller Regel gute Gründe dafür, sagte Edith Schwab. Demnach ist nicht das Verhalten der Frauen die Ursache für den fehlenden Kontakt zwischen vielen Trennungsvätern und ihren Kindern, sondern vorwiegend das der Männer. Bei dieser Welle von Frauenverachtung, diesem unverhohlenen Frauenhass, der mir hier im Forum nach Veröffentlichung des Artikels entgegenschlug, frage ich mich unwillkürlich: Wie gehen diese Männer mit ihren Partnerinnen um? Mit ihren Müttern? Den Müttern ihrer Kinder?

 

6 Kommentare

  1. Julia Neunstein

    Ich verstehe immernoch nicht, wieso es die Männer, besonders diese sog. „Männerrechtler“ nicht verstehen: Die Kinder gehören der Mutter! – und zwar von Geburt an.
    Nachdem die, sich ändernde Gesetzteslage diesen Fakt seit 1975 immer mehr herausarbeitet, sollten sie es endlich einsehen und sich in ihre Rolle fügen.
    Das Beste, was den Kindern passieren kann, ist doch, wenn eine Mutter dafür sorgt, daß es ihnen zu Hause gut geht und ständig für sie da ist. Daß eine Frau die ihre Kinder betreut bis mindestens zum 14ten Lebensjahr des jüngsten Kindes wegen der Kinderbetreuung nicht oder nur kaum arbeiten kann, sollte mittlerweile Allgemeingut sein. Kein Mann kann sich doch richtig vorstellen, wie aufwendig so eine Haushaltsführug mit Kindern ist. (Schön dokumentiert im Blog mamma-arbeite.de 😉
    Dass die Erzeuger dieser Kinder dies mit ihren Unterhaltszahlungen zu gewährleisten haben, sollte doch auch endlich klar sein.

  2. Yvonne Bellanti

    Der Artikel „Jammernde Väter“ sowie der Folgeartikel oben sind gut recherchiert und geschrieben. Tatsächlich scheint es nach den Herausstellungen der Autorin und sogar denen ihrer Gegner klar zu sein, dass Männer zwar alle Rechte haben möchten, ihre Pflichten aber selbstredend trotzdem vernachlässigen dürfen (finazielle und soziale Pflichten). Dabei bezweifeln besagte Gegner belegbare Fakten und setzen lächerliche Blogartikel mit unbewiesenen „Einzelschicksalen“ dagegen. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte ich drüber lachen. So like a man…

    Julia Neunstein hingegen möchte ich sagen, dass ich ihre Auffassung überhaupt nicht teile. Die Kinder „gehören“ überhaupt niemandem, sie werden am besten nur beim Heranwachsen begleitet, und das idealerweise und möglichst von 2 Elternteilen. Den Vater als komplett obsolet (außer als Geldgeber) darzustellen, halte ich für falsch und nicht im Sinn eines Kindes. Und ich finde sehr wohl, dass Kinder bereits vor dem 14. Lebensjahr fremdbetreut werden können, wenn die Mutter arbeiten geht. Und ich finde auch, dass Mütter mit Kindern in Kita oder Grundschule oder sogar noch früher arbeiten können und dürfen. Natürlich gibt es da noch den Zweitjob mit der Haushaltsführung, aber den könnte man theoretisch auch delegieren oder innerfamiliär verteilen, so dass nicht alles an der berufstätigen Mutter hängenbleibt. Ich habe genug von diesem „Mütter gehören quasi für immer nach Hause zu ihren Kindern“ – Märchen. Deutschland ist wirklich das einzige mir bekannte Land mit dieser „Rabenmuttermentalität“. Wenn Frauen gleichberechtigt sind, dann dürfen sie auch arbeiten, wenn sie Kinder haben. Kitas und OGS sind für Kinder im Übrigen keine Höchststrafe. Karriereunterbrechung von 14 Jahren trägt evtl. ja auch zu prekären Lebensumständen bei Müttern bei, oder? Dann darf ich mich als Mutter über diese aber nicht beschweren. Ich spreche hier übrigens aus Erfahrung. Ich habe auch studiert, gejobbt, meine Karriere vorangebracht und war gleichzeitig die meiste Zeit eine „sogenannte alleinerziehende Mutter“. Klappte prima, auch wenn es manchmal natürlich sehr anstrengend war. Aber für mich war es richtig. Ich bin nämlich zwar Mutter, aber auch noch etwas Anderes. Ich habe auch ein Leben. In dem bin ich Frau, Arbeitnehmerin, Kollegin, Freundin und Vieles mehr.
    Und ich hätte mich übrigens im umgekehrten Fall auch sehr gewehrt, wenn der Vater meines Kindes mir erklärt hätte, dass er leider nicht arbeiten kann, weil er den Haushalt und die Kinder versorgt und das auch noch für 14 oder mehr Jahre. Da hätte ich ihn auch mal gefragt, ob er das ernst meint oder ob er mich veräppeln will. Hätte ich auch nach Möglichkeit nicht unterstützt.
    Anders sieht die Sache aus, wenn ein Kind spezielle Betreuung braucht, z.B. wegen einer Krankheit, einer Behinderung etc. Das geht dann aber ggf. auch über das 14. Lebensjahr hinaus und ist hier vermutlich nicht gemeint.
    Vielleicht kann man ja im Falle einer Trennung versuchen, die Kirche auch finanziell im Dorf zu lassen. Vielleicht wären manche Väter dann nicht so grantig. Nicht, dass ich Unterhalt bekommen hätte oder so. Ich weiß aber, es geht oft nur ums Geld. Wenn man das außen vor lässt, kann man sich vielleicht wieder der Frage widmen: welche sozialen Aufgaben hat denn ein Vater und kommt er ihnen auch nach? Sprich: Hat er seine vor Gericht nun so mühselig erstrittenen Rechte denn eigentlich auch verdient? Und möchte er sie überhaupt nutzen? Kinder brauchen keine Radikalinskis, sondern Liebe und gesunden Menschenverstand bei beiden Elternteilen.

  3. Birgit Martin

    Irgendwie schockiert mich, wie rückschrittlich die BRD doch , im Gegensatz zur ehemaligen DDR, in Sachen Frauenrechten war.
    Frauen brauchten die Erlaubnis ihrer Männer , um einer Berufstätigkeit nachgehen zu dürfen!
    Es war wohl nicht alles schlecht in der DDR.
    Kinderbetreuungsplätze wie Kinderkrippe, Kindergärten und der Schulhort waren Bestandteil der Politik, damit Frauen berufstätig sein konnten. Die Frau erfuhr dadurch sehr viel mehr Wertschätzung und verfügte dann auch über ein eigenes Einkommen und wurde nicht nur über ihre Mutter Rolle definiert, was nicht heißt, dass ich die Mutter Rolle gering schätze.
    Ich bin erschüttert darüber, dass sich über die Kolumnistin Birgit Gärtner Frauen beleidigende Kommentare ergossen haben, aber entzückt und erfreut darüber, wie nonchalant und realitätsnah auch der neue Beitrag formuliert wurde.
    In der DDR wurden nicht eheliche Kinder immer der Mutter zugesprochen, bei Scheidungen in den meisten Fällen.
    Hier war es ähnlich wie in der BRD bis heute, Zahlungsmoral des Unterhalts war gering!
    Die Frauen trugen die meiste Last bei voller Berufstätigkeit!
    Aber, und das möchte ich betonen, es gab weniger Frauenfeindlichkeit in der DDR wie ich im hier und jetzt
    Erleben muss.
    Ich bin schockiert über die frauenfeindlichen Kommentare , selbst bei normalen sozialen Problemen wie der Kinderbetreuung und Sorgerechtsfragen!
    Ich bin ernüchtert, dass Frauenhandel und Prostitution , Kinderhandel und Kinderprostitution, frauenverachtende Werbung und Darstellung nicht allseits abgelehnt und bekämpft wird…ja, ich bin schlicht betroffen über die offensichtlich zunehmende Frauen – und Mütterdiskriminierung.

  4. Beatrice

    Ja, ich bin auch sehr geschockt, über die Tatsache, dass Frauen immer noch als und für minderwertig gehalten und mit gesellschaftlicher Ächtung gestraft werden.
    Es zieht sich offenbar wie ein roter Faden durch das Leben einer jeden Frau und Mutter.
    Egal im Übrigen welchen Bereich es betrifft. Da ist das Sorgerecht und alles was das Thema betrifft, keine Ausnahme.
    Die neu beschwore Version der Väter ist ein Hirngespinst, um alte Machtverhältnisse wieder herzustellen.

  5. Beatrice

    Ich will gar nicht, dass mir das Kind aus einer Art Naturgesetz zugesprochen wird, sondern weil die zuständigen Stellen (Jugendamt, Gutachter, Richter, Verfahrensbeistand etc.) erkennen, dass der Vater seinem Kind schadet.
    Wenn er es nicht tut und Alles gut läuft, dann braucht keine Seite neue Gesetze, sondern dann einigen sich die Parteien auch so. Aber nicht bei Hochstrittigkeit da wird das nix.

  6. ….sobald Du als Vater gehst oder gehen musst, hast Du Deine Kinder „verloren“.
    Die Rolle des getrennten Vaters ist tatsächlich die, nie wieder eine so grosse Rolle zu spielen, wie in der Ehe und in seiner Familie! Das liest sich blöd und ist traurig.
    Mir selber war die Spielerei um Geld und Machtverhältnisse eigentlich egal. Ich sah, im Laufe der Zeit, dass sich meine Kids immer mehr entfernten. Und das, egal wie viel Mühe ich mir gebe. Denn die besten Eltern sind die, die mit ihren Kids zusammenleben!
    Ich kämpfe bis heute damit, und das ist keine Jammerei, im Leben meiner Kinder, nur noch eine Randfigur zu sein. Gerne erinnere ich mich an die frühen Zeiten. Ich war bei den Geburten dabei und habe die Nabelschnuren durchgeschnitten. Ich habe auch Flasche gegeben und Windeln gewechselt. Und heute, als getrennter Daddy, ist es so, als wenn das alles nie war! Als wenn es nur ein Traum ist.
    Es ist klar, dass Kids an der Mami hängen. Und das ist auch ganz natürlich.
    Nur wenn ein Vater irgendwann nur noch Besuch ist und eben kein Vater mehr, dann muss er damit klar kommen. Ist schon hart. Trotzdem gehe ich aber davon aus, dass Kids eine väterliche Figur benötigen. Aber das ist das nächste Thema.
    Vom Jugendamt hätte ich mir gewünscht Mami und Papi regelmässig an einen Tisch zu holen. Aber die sind damit beschäftigt, Unterhalt einzutreiben.
    Und ich selbst konnte mir nach der Trennung keine grössere Wohnung leisten, um meinen Kids jederzeit auch genug Platz zu bieten.
    Nach der Trennung bekam ich Lohnsteuerklasse I. Auch darüber muss man reden.
    Zum Schluss vermisse ich es einfach, wie meine Kinder spielen, oder schnarchen oder streiten. Gemeinsame Hausaufgaben waren toll. Betonung auf „war“ mal.
    Meine eigene Mutter verliess meinen Vater, als ich fünf war. Und sie hat danach nie wieder ein geregeltes Leben erreicht. Es sei dahingestellt, warum es dazu kam.
    Ich selbst dachte viele Jahre, dass mein eigener Vater nicht wollte.
    Heute weis ich, dass er oft gar nicht konnte.
    Ich weis selbst sehr genau, was es bedeutet Kids zu haben. In der Nacht aufzustehen, weil sie husten oder Fieber haben. Aber wie kann ich helfen und dabei sein, wenn ich getrennt bin.
    Getrennte Väter sollen sich selber kein schlechtes Gewissen einreden. Wirklich.
    Unser Land lebt immer noch in den sechzigern. Die Frauen durften nicht viel und der Lohn des Mannes hat gereicht. Und anstatt für günstigen Wohnraum und für günstige Kindertagesstätten zu sorgen, spielen wir Mütter und Väter gegeneinander aus.
    Jeder Anwalt weis das. Und weil auch viele reiche Väter nicht wollen, müssen die armen Väter einfach mitzahlen. Da muss man genauer hinschauen, wie so oft.
    Viele Kids fragen sich, wo der Papi ist. Und fühlen sich dann vielleicht schuldig.
    Aber nicht der Papa ist schuld, mehr dieses alte, verfahrene System.
    Ich glaube, dass sich die Kids, die Väter und nicht mal die Mütter, es sich wünschen können, das aus einem getrennten Dad eine Randfigur entsteht.
    Der Kindesunterhalt hat 30% meines Einkommens ausgemacht. Und je reicher die Väter sind, umso weniger Prozente geben sie aus. Nachdenken.
    Ich beneide nicht den Reichtum. Ich habe wahnsinnig grossen Respekt vor Paaren, die es schaffen ihr ganzes Leben lang zusammen zu sein.
    Wie schön wäre es, wenn sich Familien wieder treffen. Egal, ob jemand einen neuen oder eine neue hat.
    Was dabei stört ist das Thema „Sorgerecht“. Denn die Anwälte zählen darauf und die Eltern wissen oft gar nicht, was es bedeutet.
    Im Grunde will Mama nicht mit dem Vater ihrer Kinder reden und andersrum. Das ist Sorgerecht. Die Mütter haben die Kids und das ist normal. Deshalb haben sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mit einem Sorgerecht der Mütter, kann sie jederzeit die Kids nehmen und in ein anderes Land ziehen. Und da darf und soll der Vater mitreden.
    Auch bei Bildung oder gesundheitlichen Dingen. Also wenn Väter doch Verantwortung übernehmen sollen, nimmt man es ihnen mit dem Kampf um Sorgerecht.
    Also Väter sollen nichts mehr sagen, aber zahlen.
    Wenn eine Mutter das alleinige Sorgerecht haben möchte, soll sie gleichzeit auf Zahlungen des Vaters verzichten.
    Ich habe grossen Respekt vor Müttern. Sie sind schwanger und tragen das Kind aus.
    Aber ist es nicht auch mein Kind. Scheinbar nicht so wirklich.
    Und traurig ist es immer, dass sich die Kids in diesem Spiel ständig selber zurechtfinden müssen. Die Kids müssen selber gute Noten schreiben und sind den Problemen ihrer Eltern ausgeliefert.
    Eine Lösung gibt es nicht. Nur die Hoffnung, dass Kinder unser grösster Schatz sind.
    Und Deutschland ist da nicht das beste Beispiel.
    Sie haben alle vergessen, selber Kind gewesen zu sein.
    Und Kinder zeigen Liebe und sind nervig, und sie kommen, wenn sie fragen haben und sie zeigen einfach, das sie auf ihre Eltern zählen.
    Erwachsene zeigen gar nichts mehr.
    Vielleicht auch deswegen, weil sie in ihrer Kindheit entäuscht wurden.
    Grüsse.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert