Zur Sachlage: Der Bundestag hat vorgestern, am 7. Juli 2016 beschlossen, dass der „Nein heißt Nein“-Grundsatz in den §177 StGB einfließt. Er hat auch beschlossen, dass unter §184i künftig der Straftatbestand „Sexuelle Belästigung“ eingeführt wird und unter §184j auch Gruppendelikte erfasst werden, die sich auf die Verletzung sexueller Selbstbestimmung beziehen.
Liebe Männer!
Da ihr es leider nicht hinbekommt, ein „Nein“ nicht als das zu verstehen, was es ist, nämlich ein „Nein“ – das kann mein Patenkind übrigens schon sehr lange und das Kind ist 3 – musste u. a. dieses Gesetz her. Auch wenn ihr uns demnächst mal wieder ungefragt an den Hintern oder sonst wo hin grabscht, dürfen die „hysterischen“ Feministinnen dies fortan nicht nur für sich als das bezeichnen, was es ist, nämlich sexuelle Belästigung, es gibt jetzt auch eine formal-juristische Verankerung und Handhabe (bislang speiste man uns in solchen Fällen mit dem Straftatbestand „Beleidigung“ ab, aber auch nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen dabei erfüllt waren und ein Staatsanwalt morgens mit den richtigen Fuß aufgestanden war und Lust dazu hatte). Auch solche Fälle, in denen ihr euch entscheidet, die Machtmaxime zu wählen und euch in kollektiv-dominant versammelter Männlichkeit entscheidet zu belästigen und/oder zu vergewaltigen, werden nun gesondert erfasst und – zumindest formal-juristisch – geahndet werden. Traurig aber wahr: Da ihr es nicht selbst auf die Kette kriegt, euch (in Gruppen) am Riemen zu reißen und stattdessen alle möglichen (vermeintlichen) Komfortzonen zu Orten kollektiver Bedrohung und Angst für Frauen macht, muss es ein Gesetz geben.
Irgendwie schon traurig, liebe Männer, oder nicht? Dass ihr euch so wenig selbst im Griff habt. Aber wie gesagt, ihr habt die Wahl:
Hört auf, sexuelle Gewalt auszuüben! So einfach ist das.
Der Platz von Frauen in der gesellschaftlichen Hierarchie
Der 7. Juli 2016 war für uns ein historischer: Feministinnen, Journalistinnen, große Frauenorganisationen und kleine Graswurzel-Organisationen erhoben die Gläser. Schließlich sind und waren sie, waren wir es, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten unermüdlich für diesen Paradigmenwechsel gekämpft haben. Bei aller Kritik, auf die ich unten detaillierter eingehe, sollte es uns erlaubt sein, sich zu freuen und dies gebührlich zu feiern.
Die Freude währte in meinem Fall jedoch kurz, und vielen meiner Freundinnen ging es ähnlich, denn die ersten Statements wurden abgegeben: von Parteien, von Blogs, von Initiativen.
In diesen Stellungnahmen wurde sehr deutlich – nicht, dass mir das neu wäre -, wo der Platz von Frauen in der gesellschaftlichen Hierarchie angesiedelt ist: Ganz weit unten! In Ein- bis Zweizeilern wurde die – aber natürlich! – Wichtigkeit dieser Veränderungen im Sexualstrafrecht ausgedrückt und sich ein genauso zart wie kurzer Anstrich von Feminismus gegeben. Was darauf in diesen Stellungnahmen folgte: Die in deutlich mehr als zwei Zeilen ausgedrückte Breitmachung in redundanter Abgrenzung von diesem Gesetz aufgrund einer rassistischen Konnotation.
Rassistisch sei es, dieses Gesetz zu feiern, las ich irgendwo. Überall, wo ich mich jenseits meines behüteten Schutzraumes gleichgesinnter Feministinnen bewegte, wurde mir – indirekt – die unbedingte Notwendigkeit der sofortigen Abgrenzung entgegen geschleudert, wohingegen mir – aber natürlich! – zugestimmt wurde, dass so ein „Nein heißt Nein“-Grundsatz – aber natürlich! – zu begrüßen sei und – aber natürlich! – (zumindest so ein bisschen) wichtig sei. Wie ausgesprochen großzügig, denke ich mir:
Ich schulde euch meine in Unterwerfung gekleidete Dankbarkeit für dieses Zugeständnis, liebe, ähm, Allys? Feministinnen? Linke? Außerirdische?
Und bitte, dies ist ein Appell an meine Mitaktivistinnen: Pfui und weg mit allen realen, imaginären oder metaphorischen Sektgläsern! Wo kämen wir denn dahin, unser formal-juristisches Recht auf sexuelle Unversehrtheit zu feiern? Wie unverfroren! (Und wehe ich sehe nochmal irgendwo bei Polit-Meetings Sektgläser rumstehen …)
Zitate, die Hierarchien und feministische Prioritäten verdeutlichen
Viele Frauenverbände, Feministinnen und andere haben seit Langem mit uns gemeinsam für einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht gekämpft. Es hat sich gelohnt: Nein wird auch tatsächlich Nein heißen!
Dem stimmen wir gleich sehr gerne zu.
Die Koalition hat aber … „Bündnis 90/Die Grünen
#NeinheißtNein – keine Frage!
Heute soll die Reform des Sexualstrafrechts im Bundestag beschlossen werden. Eine gute Sache, aber nicht ganz unproblematisch.“ DIE LINKE
„Die Initiator_innen der Initiative #ausnahmslos kritisieren, dass mit dem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Sexualstrafrechts auch eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes und die Forderung nach einem kollektiven Straftatbestand für Gruppen einher geht.“ Einleitung der PM des #ausnahmlos-Bündnisses, die PM enthält genau einen Absatz (von insg. acht) mit positiver Bezugnahme zu den Änderungen.
Gestern wurde […] das deutsche Sexualstrafrecht geändert und dabei leider direkt mit einem rassistischen Twist versehen. Mädchenmannschaft
Die Verknüpfung mit Ausweisungsbestimmungen
Gesetze und Gesetzesvorschläge, die aus rassistischen Motiven eingebracht und beschlossen werden und in der Folge unserer rassistischen Geselllschaft weiteren Vorschub leisten, sind nach meinem Menschenrechtsverständnis abzulehnen. Die Praxis von Abschiebungen und (immer krasseren) Asylrechtsverschärfungen ist nicht nur gewaltvoll und brutal, sie ist insbesondere an nationalistisches Denken und die Notwendigkeit von Staaten und (dicht gemachten) Grenzen geknüpft.
Doch eins nach dem anderen:
Die Union hatte einige Tage vor der Abstimmung einen Änderungsantrag eingebracht, der beinhaltete, dass die Neuregelungen um den §177 StGB direkt mit Ausweisungsbestimmungen verknüpft werden, das Ausweisungsinteresse solle bei Vorliegen von Straftaten in diesem Sinne „schwer“ oder „besonders schwer“ wiegen. Im dem am 7. Juli beschlossenen 3-säuligen Gesamtpaket ist diese Regelung formal nicht enthalten, denn sie betrifft ein anderes Gesetz, darüber abgestimmt wurde darüber nicht (dass darüber bald so entschieden wird, das streite ich überhaupt nicht ab).
Diese von der Union eingebrachte Änderung rechtfertigt aber eins noch lange nicht: Implizite Aufforderungen an Betroffene von sexueller Gewalt und ihre Verbündeten sowie an alle Kämpferinnen für diesen juristischen Paradigmenwechsel, ihre eigene Nöte und Kämpfe zugunsten einer Stereotypen-vermeidenden Kultur zurückzustellen. Das ist bodenlos, empathiefrei und unverschämt. Das negiert nicht nur die in diesen Kampf eingeflossenen Kräfte und wertet sie ab, es verweist in erster Linie Betroffene von sexueller Gewalt an ihren Platz: Setz dich hin und sei still. Um so schlimmer, dass selbst erklärte Feministinnen in diesen Chor einstimmen.
Männer, ich erwähnte es eingangs, haben eine Wahl: Sie können sich entscheiden, eine Frau zu vergewaltigen oder nicht, sie können sich entschieden, eine Frau zu belästigen oder nicht, sie können sich entscheiden, auf sexuelle Gewalt-Delikte in Gruppen zu verzichten.
Sexuelle Gewalt ist Gewalt. Sie ist ein geschlechtsspezifisches Verbrechen und sie gehört als solche benannt.
Es ist inakzeptabel, dass Frauen in Kämpfen – so komplex diese sein mögen – auf die hintersten Plätze verwiesen werden und dass sie aufgrund eben dieser Komplexität mit ihren Anliegen und ihrem Leid zur Nebensache erklärt werden. Da mache ich nicht mit – denn ich bin Feministin.
Frau Möhring äußerte sich im Plenarsaal am 7. Juli übrigens wie folgt:
„Sie lenken durch diese Verknüpfung den Blick vom Selbstbestimmungsrecht der Frau, Nein zu sagen, erneut auf den potenziellen Täter.“
Wohin bitteschön soll denn der Blick hin, wenn nicht zum Täter? Zur Frau? So ganz Vergewaltigungskultur-gemäß, Frau Möhring?
Ich erwähnte bereits, was meinerseits von Abschiebepraxen zu halten ist und ich habe das begründet. Ich bin mir genauso darüber im Klaren, dass konservative Kräfte (aber nicht nur die) nach Lust und Belieben Frauenrechte mit einer Kneifzange aus ihrer verstaubten Mottenkiste zücken, um mal ganz fix rassistische Ressentiments und Gesetzgebungen legitimieren zu können. Anschließend dürfen die Frauenrechte wieder in ihre Kisten zurück und weiter verstauben.
Es ist dennoch interessant, sich mal die Argumentationsmuster der KritikerInnen resp. Opposition vor Augen zu führen:
„Doch was tun Sie jetzt? Mit der Änderung ist es möglich, dass ein aufgedrängter Zungenkuss ein Grund sein kann, die Flüchtlingseigenschaft zu verlieren und ausgewiesen zu werden.“ Halina Wawzyniak, DIE LINKE
„Bei der Abschiebung Straffälliger wird jetzt auf den neuen § 177 StGB verwiesen, der aber ganz anders als der bisherige Tatbestand viel niedrigschwelligere sexuelle Handlungen erfasst und weder Gewalt noch Nötigung zur Tatbestandsvoraussetzung hat. Das ist schlicht unverhältnismäßig.“ Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen
Fällt außer mir noch einer auf, dass hier etwas gewaltig stinkt? Fällt hier noch einer auf, dass die sich so feministisch gebende Opposition im Grunde genommen eine gleiche Argumentationsstruktur aufweist wie jene vom konservativen Flügel? Es ist perfide verdreht und das macht es um keinen Deut besser: Sexuelle Gewalt wird gnadenlos verharmlost, um die anti-rassistische Linie hochzuhalten. Auch hier findet das statt, was das linke und feministische Mainstream-Spektrum im Grunde den konservativen „Frauenrechte-Entdeckern“ vorwirft: Instrumentalisierung von Frauen und Frauenrechten.
Klar wird vor allem eines:
Hier spielen sich rechts-konservative und linke Strömungen in die Hände. Die einen legitimieren nationale und rassistische Gesetzgebungen und gaukeln uns Solidarität mit Frauen(rechten) vor, die anderen verharmlosen sexuelle Gewalt, um die anti-rassistische Agenda hochzuhalten und den Täter zu schützen, weil er „nicht deutsch“ ist.
Es wird dadurch klar, dass Frauenrechte nur dann Relevanz besitzen, wenn sie der eigenen politischen Agenda dienlich sind.
Es wird aber um ein Deutliches mehr klar, dass Frauen und Frauenrechte im Grunde belanglos sind. Frauen haben sich hinten anzustellen und zwar immer und überall.
Abwehrreflexe beim Gruppen-Paragraf
Auch die Reaktionen auf die Einführung des Paragrafen, der sexuelle Gruppen-Delikte erfassen und ahnden soll, sprechen Bände.
Die LINKE konstatiert, solche Delikte seien erstens bereits strafrechtlich erfasst (hat ja irgendwie so ein Geschmäckle von „Sexarbeits“-Rhetorik: Menschenhandel ist bereits verboten usw.) und zweitens würden damit rassistische Stereotypen verstärkt:
„Gemeinschaftiche Handlungen, Mittäterschaften sind aber bereits strafrechtlich erfasst. Wenn Sie sich einmal bitte an die Debatten im Zusammenhang mit den Übergriffen in der Silvesternacht erinnern, dann wissen Sie doch um das riesige Gewicht, das rassistische Bilder und Argumentationen eingenommen haben. Dann müsste Ihnen doch klar sein, dass Sie solche Bilder, das Problem sei vor allem sexualisierte Gewalt aus migrantischen Gruppen, damit verstärken.“Claudia Möhring, DIE LINKE
Nun, ich weiß nicht, auf welchem Planeten Frau Möhring lebt (doch eigentlich weiß ich es, sie lebt auf dem, dem Täterschutz wichtiger ist als Opferschutz – sprich auf der Erde, genauer: in Deutschland). Das weit verbreitete sexuelle oder sexualisierte Gruppendelikt (und damit verbunden: Zuschauen, Anfeuern, Billigen, etc.) ist bislang nirgends strafrechtlich erfasst, und wenn sie nun meint, man könne sich in solchen Fällen wie der Kölner Silvesternacht oder auf dem Oktoberfest, beim Karneval, in Bordellen oder in „Gesellschaft“ besoffener Fußball-Männer-Trupps in – beispielsweise – Zügen oder in Umständen, in denen sich Frau Lohfink befand, auf die bisherige Gesetzeslage verlassen, der möge sich doch mal in der Rechtssprechung und Gesellschaft umsehen und dann reden wir weiter. Die Forderung, diese Gruppenkonstellation mit in das Sexualstrafrecht aufzunehmen, ist mehr als fällig. Nochmal, weil es wohl gerne und immer mal wieder vergessen wird oder unter den Tisch fällt: Sexuelle Gewalt ist ein geschlechtsspezifisches Verbrechen. Männliche Gewalt in Form von Gruppendelikten auf die Maxime zu treiben, das gehört sowohl gesondert erfasst und bestraft und juristisch wie moralisch sanktioniert. Das Merkmal Gruppenzughörigkeit – ich staune – sei u. a. rassistisch, darüber lässt sich durchaus diskutieren, aber waren es nicht jene Linke und Feministinnen, die seit Januar immer wieder – zu Recht – betonten, dass Gruppenbelästigungen wie die in deutschen Großstädten zur Silvesternacht kein Novum und bereits bestens in der „deutschen“ Kultur etabliert sind? Die Gruppe, das ist im Prinzip ganz einfach, sind Männer. Kritisieren würde ich den Begriff Gruppenzugehörigkeit in erster Linie mal deshalb, weil er im Kontext sexueller Gewalt schlichtweg ein Euphemismus ist.
Die Initiative #ichhabnichtangezeigt schrieb als Reaktion auf die Enthaltung der Grünen zur Gesamtabstimmung:
„Sich an dieser Art sexuellem Mobbing beteiligen statt wegzugehen und Hilfe zu holen, Täter dadurch aktiv stützen, Anblick der Gewalt genießen: Das kann durchaus bestraft werden. Das ist keine „Gruppenzugehörigkeit“, das ist aktive Tatbeteiligung.“
Besser ist nicht genug und der Blick auf das große Ganze
Die Verbesserungen, die in die Gesetzgebung eingeflossen sind, sind ein wichtiger Schritt. Aber besser ist nicht genug. Es ist abzuwarten, wie die daraus folgende Rechtspraxis und Rechtssprechung aussehen wird; Gesetze sind die eine Sache, wie sie in Verfahren letztlich ausgelegt werden, eine andere. Das war auch vorher nicht anders.
Darüber hinaus schwebt nach wie vor das Damoklesschwert eines vielschichtigen und mächtigen Konglomerats aus Vergewaltigungsmythen über unserer Gesellschaft, von denen alle in ihr verankerten Ebenen und Individuen durchtränkt sind. Ein kontinuierliches Aufzeigen und Entlarven dieser Mythen ist Voraussetzung dafür, dass nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch in den Köpfen Veränderungen angestoßen und erreicht werden. Diese Veränderungen sind Voraussetzung dafür, dass aus unserer Victim-Blaiming-Kultur eine von Empathie getragene betroffenen-freundliche Gesellschaft wächst. Der Weg dorthin wird weiterhin ein langer und beschwerlicher sein – wir leben im Patriarchat.
Wer gegen sexuelle Gewalt aufbegehrt und gesetzliche und gesellschaftliche Veränderungen herbei führen möchte, darf außerdem zu unserer liberalen Prostitutionsgesetzgebung und unserer pornofizierten Gesellschaftsstruktur und den daraus resultierenden Folgen für Frauen und die Gesellschaft nicht schweigen. Objektifizierung, Sexismus, Rassismus, Klassismus und Ableismus sind zentraler Bestandteil von Prostitution und Pornographie, die Folgen für die Frauen in ihr katastrophal, dazu haben sich andere und wir bereits die Finger wund geschrieben. Es ist also einerseits erfreulich, dass ein Paradigmenwechsel in der Sexualstrafrechtsgebung angestoßen wurde, andererseits steht ein Gesetz, das die urpatriarchale und gewaltvolle Institution Prostitution regulieren soll, und am gleichen Tag verhandelt wurde, diesem diametral entgegen: Prostitution ist sexuelle Gewalt und stellt eine Menschenrechtsverletzung dar – sie ist mit der Menschenwürde unvereinbar. Sie ist abzuschaffen, denn sie kann nicht besser, schöner und sicherer gemacht werden – dies ist ein Mythos.
Über das „Nein heißt Nein“ hinaus fordern FeministInnen den Einzug des „Ja heißt Ja“-Grundsatzes und damit die Verankerung des sog. enthusiastischen Konsens – ein von Feministinnen entwickeltes Konzept. Dies ist meines Erachtens ebenfalls kritisch zu betrachten. Natürlich ist die Vorstellung, dass nur die echte Zustimmung im Sinne eines (enthusiastischen) „Jas“ einvernehmliche auf Freiwlligkeit basierende Sexualität charakterisieren soll, eine schöne und romantische. Aber das Konzept des enthusiastischen Konsens bewegt sich ebenfalls in einem Vakuum und blendet existierende Machtverhältnisse, in dem der Mann der Unterdrücker ist, aus. Ein „Ja“ ist schnell gesprochen, es impliziert aber nicht, dass mit der so geäußerten Zustimmung einvernehmliche Sexualität einhergeht oder intendiert ist (Stichwörter: Gewaltbeziehungen, Prostitution, Pornographie).
Das Schlusswort gehört der Kampagne #ichhabnichtangezeigt:
„Hier ist es: Das neue Gesetz.
Wir sind immer noch für die Istanbulkonvention.
Aber wir sehen die Fortschritte, und die andere Einstellung dahinter. Wir kämpfen weiter, bis das Gesetz (und andere) für alle gut sind – bis alle geschützt sind, Kinder, wir, bis es ohne Rassismus steht und umgesetzt wird. Bis das Ja drin steht und die Umstände des Ja ein Thema sind.
Und heute feiern wir. Trotz allem.“
P. S. Es gibt im Übrigen nur eine Form der Abschiebung, die ich legitim fände, aber leider findet diese in einer Science-Fiction-Utopie in meinem Kopfkino statt: Ich stelle mir einen Planeten vor für alle gewalttätigen Männer, und auf diesem leben keine Frauen und Kinder. Dahin würde ich sie ohne mit der Wimper zu zucken schicken. Ausnahmlos alle. Nur leider gibt es den nicht – diesen Planeten aus meiner Kopf-Utopie.
Genau so sehe ich das auch.
Auf diesem fiktiven Planeten „dürfen“ die Gewaltverherrlicher“ dann auch untereinander Kriege führen, solange sie es können und wollen. Es findet sich ja immer ein Grund. – Und sonst wird ein Grund erfunden oder herbeigeredet, (Religionsauffassung eignet sich da ja z.B. vorzüglich…..)
Einzige Voraussetzung für diese „Männerspiele“, Frauen und Kinder werden NICHT angefasst und hereingezogen! Basta!
Es gibt dann nämlich auch keine Flüchtlingsströme und Kollateralschäden mehr. Und die Fernseh- oder facebook- Zuschauerin wird dann auch nicht mehr mit grauenhaften Gewaltbildern und Informationen gefüttert.
Bleibt einfach auf dem Mars oder hinter dem Mond…..
Danke sehr!
Naja,kein Wunder,dass der Fokus so oft auf die Täter,anstatt auf die Opfer gelenkt wird.Gewalt ist im Prinzip ja dazu da,um Aufmerksamkeit zu bekommen,auf eine sehr beschissene Art und Weise..Und leider wirkt es meistens,egal um was es geht.Deswegen habt Ihr schon Recht mit Euren Gedanken der „Verbannung“…
Da hätten diejenigen,die anderen Gewalt antun,jedenfalls sehr viel Zeit,um mal über sich selbst nachzudenken.Und das werden sie,wenn man auf sich selbst zurückgeworfen wird…
Nur wird das eben oft leider durch die Täter-Lobby verhindert.Das sieht man jetzt ja wieder…
Linke und Grüne sind gegen den Teil, der es bestraft, an einer sexuellen Straftat aus der Gruppe heraus teilzunehmen, weil dies rassistisch sei. Nun, ich würde sagen, da hat wohl jemand mal die Realität erkannt. Oder wie soll man das sonst werten, wenn nicht als Eingeständnis, wer die Täter solcher Delikte häufig sind? Danke für dieses Zugeständnis.
Zudem, warum sollen Sexualstraftäter nicht abgeschoben werden? Warum sollen wir als Gesellschaft Rücksicht auf Täter nehmen, die ja auch keine Rücksicht mit ihren Opfern haben.