Wir erinnern uns: nachdem am 21. Dezember 2013 eine Demonstration zum Erhalt des linken Kulturzentrums Rote Flora im Hamburger Stadtteil Sternschanze völlig aus dem Ruder gelaufen war, und es im Anschluss daran wiederholt zu Auseinandersetzungen im Stadtteil kam, verhängte die Hamburger Polizei am 4. Januar 2014 Januar ein weiträumiges Gefahrengebiet. Schuld waren wie immer die Linken. Alles, was nur im entferntesten im Verdacht stand, links zu sein oder mit links zu sympathisieren, wurde daraufhin kontrolliert, und in Zweifelsfall erst einmal in Gewahrsam genommen. So auch mehr als 50 Personen, die sich am 5. Januar 2014 verabredet hatten, um vor Ort gegen den Ausnahmezustand zu protestieren. Sie wurden eingekesselt, Personalien festgestellt und 44 Personen über Nacht auf der Polizeiwache festgehalten. Das war rechtswidrig! Entschied das Verwaltungsgericht Hamburg Ende vergangener Woche.
Nun ist es aber selbst im Gefahrengebiet so, dass alle Anwohnenden das Recht haben, ein Transparent zu malen, und damit auf die Straße zu gehen, wie Anwalt Andreas Beuth laut taz Hamburg erkäuterte. Wenn sich dann aus der Nachbarschaft spontan andere dazu gesellen, sei es deren gutes Recht, so der Strafverteidiger.
Beuths Kollegin Ingrid Witte-Rohde sah ebenfalls nicht die Ruhe im Gefahrengebiet gestört, sondern in der „Verhinderung der Spontandemo eine grundrechtswidrige Beschneidung des Rechts auf Versammlungsfreiheit“. Eine Sicht, der sich das Gericht anschloss. 17 der Betroffenen hatten gegen den Polizeikessel und die Ingewahrsamnahme geklagt. Nachdem sie nun Recht bekommen haben, wollen Beuth, Witte-Rohde vor Gericht eine Entschädigung für ihre Mandantschaft erstreiten. Die Gegenseite wird vermutlich darauf verzichten, den Rechtsweg gegen dieses Urteil zu beschreiten. Zumindest gaben sich die laut taz die „Polizei-AnwältInnen schuldbewusst“. Weiterlesen