Todesstrafe für Tino Brandt?

Anti-Faschismus Comic

http://web.archive.org/web/20100716152755/http://radicalgraphics.org/collection/view_photo.php?set_albumName=Fascism&id=anti

Wie die Thüringer Allgemeine Zeitung berichtet, soll er ehemalige Anführer des neofaschistischen Thüringer Heimatschutz und V-Mann („Otto“, später „Oskar“) Tino Brandt seit 2011 Zuhälterei im großen Stil betrieben haben. Mindestens fünf Jungen und Männer soll er Sexkäufern über soziale Netzwerke zugeführt haben. Laut Spiegel habe er von den überwiegend Minderjährigen 60% des Freierlohns einkassiert. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Versicherungsbetrug läuft seit 2012. Brandt, der für seine Spitzeltätigkeit für den Verfassungsschutz zwischen 1994 und 2001 mindestens 200.000 DM kassiert hat, kennt offenbar keine Skrupel. Weder wenn es ums Geld geht, noch um das Leben anderer Menschen. Brandt gilt als einer der Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU).

Obwohl die Forderung „Todesstrafe für Kinderschänder*“ zu einer der beliebtesten in der neonazistischen Szene gehört, machen immer wieder Funktionäre durch sexuell gewaltsames Handeln gegenüber Minderjährigen von sich reden. Hier ein paar exemplarische Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Matthias Paul legte 2006 sein Mandat wegen des Verdachts auf Kinderpornographie nieder.

Der Kreistagsabgeordnete Dominique Oster aus Siegburg wurde 2010 wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in sechs Fällen zu 3 ½ Jahren Haft verurteilt.

Im November 2013 wurde ein Wahlkampfhelfer der NPD in Rheinland-Pfalz wegen des sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens zu 32 Monaten Haft verurteilt.

Die NPD würde nach eigenen Angaben nicht zimperlich mit den Tätern, und damit auch ihren braunen Kameraden, umgehen. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 finden sich die Forderungen nach „härteren Strafen“ für Kinderpornografie und sexueller Gewalt gegen Kinder. Auch eine Kastration für „Rückfalltäter und unheilbare Pädophile*“ solle ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Sexualstraftäter in einer bundesweiten, öffentlich einsehbaren Datei registriert werden. Forderungen, die sich auf die Opfer sexueller Gewalt beziehen sucht man übrigens vergeblich.

Zum Glück für die hier genannten Personen sehen unsere Gesetze jedoch keine Todesstrafe für Sexualstraftäter vor. Über die Angemessenheit des regelmäßig viel zu geringen Strafmaßes für eine so schwerwiegende Straftat, die das Leben der Betroffenen in aller Regel bis zu ihrem Lebensende massiv beeinträchtigt, lässt sich jedoch streiten. Aber das diskutieren wir dann an anderer Stelle.

 

Surftipp: Warum sich Nazis so gerne gegen sexuellen Kindesmissbrauch wenden ist hier schön aufgearbeitet

*Die Begriffe „Kinderschänder“ und „Pädophile“ werden hier noch im Zitat verwendet. Sie sind als Fachtermini ungeeignet, da weder die Schande bei den Kindern liegt, die sexuelle Gewalt erfahren haben, noch Pädokriminelle „Kinder lieben“, denn wäre dem so würden sie ihnen so etwas Schreckliches nicht antun