Manchmal frage ich mich, ob es mir irgendwie Spaß bereitet, mir das Leben besonders schwer zu machen. Als wäre es nicht schon schwer genug als Feministin und Lesbe im Patriarchat, studiere ich auch noch einen der wohl patriarchalischsten Studiengänge überhaupt: Jura.
Ich kenne keine einzige andere feministische Juristin oder Jurastudentin, zumindest nicht im realen Leben. Nirgendwo ernte ich so angewiderte Blicke in Bezug auf meine Körperbehaarung wie im Juridicum. Ich freue mich, wenn ich in der Literaturliste meiner Hausarbeit mal eine einzelne Autorin aufzählen kann (die ich mühsam gesucht habe, denn die gängige juristische Literatur ist Männerterrain). Vermutlich fühlt man sich in kaum einem anderen Studiengang so alleingelassen und ins kalte Wasser geworfen. Es ist ein Studium für EinzelgängerInnen- und vielleicht liegt es mir auch deshalb so sehr. Ich habe mich mein Leben lang allein durchgekämpft und mein Ding gemacht- das setze ich in meinem Studium jetzt fort. Es ist nicht immer leicht; um ehrlich zu sein, ist es sogar meist sehr schwierig, aber für mich steht fest, dass ich diesen Weg gehen möchte.
Denn: Ich will Juristin werden. Ich liebe Jura, trotz allem. Ich liebe es, mich in Fälle einzuarbeiten, immer tiefer in die Materie abzutauchen, zu merken, wie meine Argumentationsfähigkeit und meine Allgemeinbildung immer weiter wachsen. Oft werde ich gefragt, wie das denn eigentlich zusammen passt: Jura studieren und Feministin sein. Anfangs war Jura ein bisschen so etwas wie mein dunkles Geheimnis, das nicht so recht zu meinem sonstigen Leben passen wollte. Mittlerweile habe ich festgestellt: Jura und Feminismus, das schließt sich nicht aus, ganz im Gegenteil. Recht organisiert Herrschaft (wie Catherine MacKinnon prägnant auf den Punkt brachte), insofern ist es nur logisch, dort anzusetzen, wenn man Herrschaft verändern möchte.
Jura ist ein sehr patriarchalischer Studiengang, das ist wohl ein offenes Geheimnis. Wer Jura studiert, braucht ein enorm dickes Fell. Der Druck und der Konkurrenzkampf sind oft kaum auszuhalten, ab dem ersten Semester schwebt ein unsichtbares Schwert namens Staatsexamen über einer und an allen Ecken und Enden wird geraten, man solle vielleicht doch etwas anderes machen, wenn man sich nicht sicher sei, ob man wirklich gut genug ist für Jura. Letztes Jahr erschien eine Studie über die Benachteiligung von Frauen im mündlichen Staatsexamen. Je höher die Punktzahl, desto größer die Geschlechterdifferenz (bei 9 Punkten, d. h. Prädikatsexamen, liegt die Differenz bei 12 %; ab 11,5 Punkten – spätestens da beginnt ist im juristischen Staatsexamen das Sahnetortenbuffett – liegt die Differenz bei 32 %). Deutlich geringer fällt die Differenz übrigens aus, wenn eine Frau in der Prüfungskommission sitzt.
Ein weiteres Problem: Moot Courts. Dabei handelt es sich um Gerichtslabore, in denen Jurastudierende Gerichtsverhandlungen nachstellen und üben. Eine super Sache, bloß offenbar nicht für Frauen. Die kanadische Jura-Studentin Amanda Byrd erzählt exemplarisch davon, wie sie sich wochenlang auf den Moot Court vorbereitete und das Feedback darin bestand, dass sie häufiger lächeln solle, dann wirke sie weniger gelangweilt. Ihr Kommilitone hingegen bekam eine dezidierte inhaltliche Rückmeldung.
Meine wohl wichtigste Erkenntnis im Jurastudium bisher: Recht ist kein ideologiefreier Raum. Das Patriarchat urteilt immer mit. Es gibt auch nicht „die eine richtige Lösung“ im Recht. Manchmal erzähle ich meinen nicht-juristischen Freundinnen (also sprich: meinen Freundinnen) von Klausur- oder Hausarbeitsfällen und werde anschließend gefragt, was denn nun die Antwort sei. Klar, manche Sachverhalte sind recht eindeutig, aber in der Regel lautet die zugegebenermaßen unbefriedigende Antwort: „Es kommt darauf an“. Wenn es anders wäre, bräuchten wir ja gar keine JuristInnen mehr, sondern könnten Sachverhalte in Maschinen eingeben, die diese dann mit den entsprechenden Gesetzen abgleichen würden und automatisch zu einem Ergebnis kämen.
Gesetze müssen immer ausgelegt werden. Ohne en detail in die juristische Methodenlehre einsteigen zu wollen: Es gibt vier Auslegungsmethoden- die Auslegung nach dem Wortlaut des Gesetzes, die historische Auslegung (in welchem geschichtlichen Kontext entstand das Gesetz?), die systematische Auslegung (welche Stellung hat die Norm innerhalb des Gesetzes; steht sie z. B. ganz zu Beginn wie die Menschenwürde im GG?) und die teleologische Auslegung (welchen Sinn und Zweck verfolgt der Gesetzgeber mit dem Gesetz?). Auslegung ist immer Argumentationssache. Letztlich gilt: Wer Gesetze auslegen kann, hat Jura verstanden. Klingt einfach, braucht aber sehr viel Übung.
Ich bin noch mitten im Übungsprozess, aber so viel ist mir inzwischen klar geworden: Man darf sich von (scheinbaren) Autoritäten nicht einschüchtern lassen, gerade als Frau in der Rechtswissenschaft. JuristInnen sind oft sehr gut im Argumentieren und Einschüchtern- das ist ja auch meist ihr Job. Das heißt aber nicht, dass sie die „Wahrheit“ gepachtet haben, auch dann nicht, wenn sie BGH-Richter sind oder ein anderes hohes Amt innehaben. Nächste Woche findet am Landgericht Karlsruhe ein Prozess gegen die Journalistin Gaby Mayr statt- der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer hat wegen ihrer kritischen Berichterstattung zu den Prozessen gegen die wegen Verstoßes gegen § 219a StGB angeklagten Ärztinnen Unterlassungsklage gegen sie erhoben- und weil Mayr den Fischer StGB-Kommentar kritisiert. (Weitere Informationen zum Fall mit entsprechenden Verlinkungen finden sich z. B. auf der Solidaritätswebsite für Kristina Hänel). Kommentare sind so etwas wie die „Bibel“ der JuristInnen- dort stehen zu jedem Gesetz Anmerkungen zur Auslegung. Und ja, es ist richtig, dass in allen StGB-Kommentaren sinngemäß dasselbe zur Auslegung des § 219a steht- aber das Berufen auf Autoritäten allein (sei es BGH oder juristischer Kommentar) sollte kein Argument dafür sein, am Status Quo festzuhalten. Problematisch wird es immer dann, wenn die Sprechposition einer Person entscheidender ist als die hervorgebrachten Argumente.
Denn auch wenn sich Recht mit Veränderung relativ schwer tut, ist Veränderung nicht nur möglich, sondern sogar geboten. Recht ist immer ein Spiegel der Werte der Gesellschaft, und diese Werte verändern sich nun einmal mit der Zeit. Es sei nur exemplarisch erinnert an die bis 1996 straffreie Vergewaltigung in der Ehe bzw. den berüchtigten, inzwischen weggefallenen § 175 StGB (die Strafbarkeit von Homosexualität).
Wenn ich Zweifel daran habe, warum ich mir all das antue – die Einsamkeit, die Versagensangst, das konservative Studium – dann führe ich mir vor Augen, was das Ziel meines Weges ist. Letztes Jahr war ich bei dem Gerichtsprozess gegen Nora Szász und Natascha Nicklaus, beide waren angeklagt wegen Verstoßes gegen § 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“). Allein, dass es diesen Paragraphen immer noch gibt, macht mich gleichermaßen fassungslos und wütend. Aber: Es hat mir nochmal deutlich gezeigt, wohin meine Reise gehen soll. Ich möchte Frauen unterstützen, ihnen konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, mein Wissen weitergeben. Ich möchte Frauen im Rahmen meiner Möglichkeiten ein Stück Gerechtigkeit zurückgeben in all diesem patriarchalen Unrecht, das uns widerfährt. Einen schöneren Beruf kann ich mir nicht vorstellen.
Ob man bzw. frau Jura spannend findet, ist sicher Geschmackssache. Sicher ist, dass juristische Kenntnisse enorm dazu beitragen, Herrschaftsverhältnisse zu analysieren und zu verstehen- und das bildet die Basis für die Veränderung von Machtstrukturen. Ich möchte jede Frau, insbesondere jede feministische Frau, die Interesse an Jura hat, ermutigen, das Studium aufzunehmen und sich nicht beirren zu lassen. Frauen, werdet Juristinnen! Wir brauchen uns. Dringend.
Studie über Ungleichbehandlung im Jura-Studium:
Amandas Erfahrungsbericht über ihren Moot Court: https://www.cbc.ca/radio/thesundayedition/the-sunday-edition-june-3-2018-1.4685998/i-spent-hundreds-of-hours-preparing-for-moot-court-when-i-got-there-i-was-told-to-smile-more-1.4687442