Kategorie: Gesellschaft

Agentur von innen: Ein Spiegel in die gesamte Gesellschaft

Agentur für Arbeit - Schild

via Pixabay, Public Domain CC0

Als ich im Oktober 2011 einen Job suchte, dachte ich niemals daran, bei der Agentur für Arbeit beschäftigt sein zu können. Als ehemalige Sozialdemokratin, durchaus auch in sozialpolitischen Position tätig wie Sozialbezirksvorsteherin, also Ehrenbeamtin der Stadt Frankfurt, war ich unmittelbar mit dem Einführen der Agenda 2010 aus der SPD ausgetreten.

Mein Berufsbild bei der Agentur nannte sich „Integrationsberaterin und Vorlesekraft für eine 100% blinden Azubi der Agentur für Arbeit“, den ich in einer eins zu eins Betreuung durch seine Ausbildung bei der Bundesagentur zu begleiten hatte. Meine Aufgaben bezogen sich auf alle Bereiche der Ausbildung, der Besuch der Berufsschule aber auch die Teilnahme an allen Seminaren der Agentur und die Hospitationen im Rahmen der Ausbildung, auch in den JC in Frankfurt.

Eine meiner dringenden Fragen im Vorstellungsgespräch war, ob ich denn „AKTIV“ auch an „Fällen“ arbeiten müsste. Klar und deutlich ließ ich spüren, dass eine solche Tätigkeit für mich nicht in Frage kommen würde, klar sagte ich, dass ich eine Kritikerin von den Agenda-Gesetzen sei. Ohne meine Position zu hinterfragen, bekam ich dies zugesichert, einen befristeten Arbeitsvertrag für zwei Jahre und sonst nichts. Keine Einarbeitung, keinen Ansprechpartner, die Verantwortung für einen blinden Azubi und das war es.

Und dies ist zunächst einmal das erste Merkmal für das Arbeiten im „Inneren“ der Agentur. Durch die Merkwürdigkeiten im Stellenplan wechseln ständig MitarbeiterInnen. KollegInnen vor Ort weigern sich, ständig Menschen neu einzuarbeiten und man spürt immer und stetig die große Unzufriedenheit in der Belegschaft. Es herrscht eine Stimmung von Missgunst und Neid, dies wird bewusst von Vorgesetzten instrumentalisiert, befristet Beschäftigte bekommen vorgegaukelt, dass sie eventuell übernommen würden, wenn diese sehr still und brav alle anfallenden Tätigkeiten verrichten. Ohne nachzufragen versteht sich.

Hierzu ist wichtig zu wissen, dass der öffentliche Dienst der Arbeitgeber ist, der den höchsten Anteil an befristeten MitarbeiterInnen in Deutschland stellt.

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Nachbarschaftstreffen im Ausnahmezustand: schwierig aber möglich – und vor allem nicht verboten

Transparent in der Sternschanze während des Gefahrengebiets (Foto: Birgit Gärtner)

Wir erinnern uns: nachdem am 21. Dezember 2013 eine Demonstration zum Erhalt des linken Kulturzentrums Rote Flora im Hamburger Stadtteil Sternschanze völlig aus dem Ruder gelaufen war, und es im Anschluss daran wiederholt zu Auseinandersetzungen im Stadtteil kam, verhängte die Hamburger Polizei am 4. Januar 2014 Januar ein weiträumiges Gefahrengebiet. Schuld waren wie immer die Linken. Alles, was nur im entferntesten im Verdacht stand, links zu sein oder mit links zu sympathisieren, wurde daraufhin kontrolliert, und in Zweifelsfall erst einmal in Gewahrsam genommen. So auch mehr als 50 Personen, die sich am 5. Januar 2014 verabredet hatten, um vor Ort gegen den Ausnahmezustand zu protestieren. Sie wurden eingekesselt, Personalien festgestellt und 44 Personen über Nacht auf der Polizeiwache festgehalten. Das war rechtswidrig! Entschied das Verwaltungsgericht Hamburg Ende vergangener Woche.

Nun ist es aber selbst im Gefahrengebiet so, dass alle Anwohnenden das Recht haben, ein Transparent zu malen, und damit auf die Straße zu gehen, wie Anwalt Andreas Beuth laut taz Hamburg erkäuterte. Wenn sich dann aus der Nachbarschaft spontan andere dazu gesellen, sei es deren gutes Recht, so der Strafverteidiger.

Beuths Kollegin Ingrid Witte-Rohde sah ebenfalls nicht die Ruhe im Gefahrengebiet gestört, sondern in der „Verhinderung der Spontandemo eine grundrechtswidrige Beschneidung des Rechts auf Versammlungsfreiheit“. Eine Sicht, der sich das Gericht anschloss. 17 der Betroffenen hatten gegen den Polizeikessel und die Ingewahrsamnahme geklagt. Nachdem sie nun Recht bekommen haben, wollen Beuth, Witte-Rohde vor Gericht eine Entschädigung für ihre Mandantschaft erstreiten. Die Gegenseite wird vermutlich darauf verzichten, den Rechtsweg gegen dieses Urteil zu beschreiten. Zumindest gaben sich die laut taz die „Polizei-AnwältInnen schuldbewusst“. Weiterlesen

Sterbehilfegesetz 2015: Sauberes Sterben im Kapitalismus

Seestern

By Britt1014 (Own work) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

 

Eine breite Auseinandersetzung mit diesem Thema, dem Sterben und dem Sterbehilfegesetz, ist unangenehm, besonders im Sommer und in diesen schönen Tagen. Leider ist es aber notwendig, denn nicht alle von uns haben ein schnelles, sanftes, und  überraschendes Einschlafen zu unserem Lebensende zu erwarten. Die Chance ist sehr groß, dass auch uns dieses Thema mehr betreffen wird, als wir hoffen. Verdrängung des Themas Tod und des Sterbens erlaubt uns zwar ein ruhiges Leben, aber es holt uns dann doch irgendwann ein. Vielleicht durch unsere eigene schwere Krankheit (oder lebenslimitierende, wie ich einmal in einer Klinik las), oder die schwere Erkrankung von FreundInnen oder Familie. Und das neue Sterbehilfegesetz kann uns dann selbst, direkt oder indirekt, auf überraschende Art und Weise selbst treffen.

Im Herbst 2015 soll ein neues Sterbehilfegesetz in Deutschland im Bundestag verabschiedet werden.

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Ahmadiyya – oder die „guten“ Muslime

…oder wie es Nicht-Muslime schafften, als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden. Als Muslime. Und was hat das mit Frauen zu tun?

Vor einiger Zeit besuchte ich Bekannte in Wiesbaden, die in einer der größeren deutschen Parteien aktiv sind. Sie fragten mich, ob ich sie nicht zur Grundsteinlegung der Moschee der Ahmadiyya begleiten wollte. Außerdem sei die Heiligkeit, der 5. Khalif Hadhrat Mirza Masroor Ahmad, zu diesem Anlass in Wiesbaden. Ich hatte mich noch nie zuvor mit dieser Glaubensgemeinschaft beschäftigt, und so ging ich aus Interesse mit. Warum auch nicht.

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