Zur Sachlage: Der Bundestag hat vorgestern, am 7. Juli 2016 beschlossen, dass der „Nein heißt Nein“-Grundsatz in den §177 StGB einfließt. Er hat auch beschlossen, dass unter §184i künftig der Straftatbestand „Sexuelle Belästigung“ eingeführt wird und unter §184j auch Gruppendelikte erfasst werden, die sich auf die Verletzung sexueller Selbstbestimmung beziehen.
Liebe Männer!
Da ihr es leider nicht hinbekommt, ein „Nein“ nicht als das zu verstehen, was es ist, nämlich ein „Nein“ – das kann mein Patenkind übrigens schon sehr lange und das Kind ist 3 – musste u. a. dieses Gesetz her. Auch wenn ihr uns demnächst mal wieder ungefragt an den Hintern oder sonst wo hin grabscht, dürfen die „hysterischen“ Feministinnen dies fortan nicht nur für sich als das bezeichnen, was es ist, nämlich sexuelle Belästigung, es gibt jetzt auch eine formal-juristische Verankerung und Handhabe (bislang speiste man uns in solchen Fällen mit dem Straftatbestand „Beleidigung“ ab, aber auch nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen dabei erfüllt waren und ein Staatsanwalt morgens mit den richtigen Fuß aufgestanden war und Lust dazu hatte). Auch solche Fälle, in denen ihr euch entscheidet, die Machtmaxime zu wählen und euch in kollektiv-dominant versammelter Männlichkeit entscheidet zu belästigen und/oder zu vergewaltigen, werden nun gesondert erfasst und – zumindest formal-juristisch – geahndet werden. Traurig aber wahr: Da ihr es nicht selbst auf die Kette kriegt, euch (in Gruppen) am Riemen zu reißen und stattdessen alle möglichen (vermeintlichen) Komfortzonen zu Orten kollektiver Bedrohung und Angst für Frauen macht, muss es ein Gesetz geben.
Irgendwie schon traurig, liebe Männer, oder nicht? Dass ihr euch so wenig selbst im Griff habt. Aber wie gesagt, ihr habt die Wahl:
Hört auf, sexuelle Gewalt auszuüben! So einfach ist das. Weiterlesen