Wie Kachelmannanwalt Schwenn Opferverbände verunglimpft und Opfer zu Tätern macht

CC 3.0, Frank C. Müller, Wikimedia Commons https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Kachelmann-Urteil-Schwenn3.jpg

Wir wollen den feministischen Diskurs beleben und unterschiedliche Ansätze zur Diskussion stellen. Deshalb erscheinen bei uns regelmäßig Gastbeiträge, die nicht zwangsläufig die Haltung der oder aller Störenfriedas wiedergeben, aber wichtige Impulse für die feministische Debatte geben können.

Auf einer Fachtagung für angehende JuristInnen in Halle hat Johann Schwenn, bekannt als Kachelmanns Anwalt in dessen Prozess bzgl. Vergewaltigung, offensichtlich eine Agenda verfolgt: es wurde der Eindruck erweckt, es gäbe hauptsächlich Falschaussagen bei Vergewaltigungsanzeigen und massenweise Männer würden Opfer von Frauen, die ihnen eine Vergewaltigung anhängten. Opferverbände seien „zwielichtige Vereine“, „des Teufels“ und von „Vulgärfeministinnen“ geleitet, Posttraumatische Belastungsstörung seien nicht existent, ein „interessegeleitetes Modekonstrukt“, PolizistInnen und RichterInnen könnten ja „glauben wem sie wollen“ und ließen sich von Krokodilstränen der aussagenden Frauen in ihrer Entscheidung beeinflussen. Die Menschenrechtsaktivistin Inge Bell und die AntiprostitutionsAktivistin Huschke Mau waren dabei und wehren sich jetzt mit einer Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer.

 

Hanseatische Rechtsanwaltskammer

Valentinskamp 88

20355 Hamburg                                                                   31. Mai 2017

 

Offener Brief:

Beschwerde über Herrn RA Johann Schwenn wegen übler Nachrede

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Vom 5. bis 7. Mai 2017 fand in Halle die Konferenz „Sex & Recht“ statt, organisiert von ELSA Halle e.V. (European Law Students Association). Diese Konferenz näherte sich dem Themenfeld Sexualstrafrecht, Sexualisierte Kriegsgewalt und Menschenhandel. Die Organisatoren hatten dazu Expertinnen und Experten eingeladen, die zu und mit dem studentischen Publikum sprechen sollten.

Ich selbst war als Expertin zu Menschenhandel eingeladen, Frau Huschke Mau als Expertin zu Prostitution – und Herr RA Johann Schwenn, bekannt durch  seine Strafverteidigung von Herrn Jörg Kachelmann, als Experte zum Thema „Strafverfolgung von Sexualdelikten“.

Ich wende mich – gemeinsam mit Frau Huschke Mau – an Sie mit einer Beschwerde über Herrn RA Johann Schwenn.

Vorab dieses: Frau Mau und ich hätten uns und dem studentischen Publikum einen sachlichen Fachvortrag gewünscht. Statt dessen erlebten wir einen von persönlicher Meinung gefärbten Vortrag voller Abwertung und Zynismus. Einen angeblichen Fachvortrag, in dem Herr RA Schwenn nicht zwischen Fakten und seiner Meinung differenzierte – und ganz bewusst in polemischer Rhetorik den Eindruck entstehen ließ, es gebe bei der Strafverfolgung von Sexualdelikten in den weitaus meisten Fällen Falschbeschuldigungen.

Männer (in Herrn Schwenns Vortrag fast durchwegs als „Unschuldige“ oder „Opfer“ bezeichnet) würden von Frauen (fast durchwegs als „vermeintliche Opfer“ bezeichnet) durch Falschbeschuldigungen der Strafverfolgung ausgesetzt. Der Fall Herbert Becker (2004 von seiner Tochter des Sexuellen Missbrauchs beschuldigt, später als Justizopfer rehabilitiert) stehe hier „stellvertretend für sehr viele im Sexuellen Missbrauch“.

Dazu kämen „massenweise unfähige und unprofessionelle Polizeibeamte“ – für sie ginge „Opferschutz vor Wahrheitsfindung“ – und „zu patientennahe Sachverständige“: „Der Traumatherapeut ist ein strategischer Partner der Nebenklägerin. Nicht der Wahrheit, sondern der Patientin verpflichtet“.

Das langbekannte und in der Fachwelt unumstrittene PTBS (Post-Traumatisches Belastungs-Syndrom) sei lediglich ein „interessensgesteuertes Modekonstrukt“, ein „weitverbreiteter Versuch, psychologische Phänomene zu missdeuten“.

Auch dass das Borderline-Syndrom eine Traumafolgestörung ist, negierte Herr Schwenn entgegen aller psychologischer Erkenntnisse. Ebenso wie er die Existenz des Frozen state (Totstellreflex/ Schockstarre) leugnete.

Herr Schwenn sprach weiterhin durchwegs von „unseriösen Opferanwälten“ und erweckte beim Publikum den Eindruck, dass schlichtweg alle Opferanwälte unseriös seien. Polizei, Staatsanwälte und Rechtsmediziner seien auch alle „unkritisch“ und agierten „nach dem Motto ‚Tränen lügen nicht‘, einem Schlager aus den 70er Jahren“, wie er süffisant anmerkte.

Es blieb allerdings nicht bei dieser tendenziösen, manipulativen, schwarzen Rhetorik.

Herr Schwenn nannte in seiner als Fachvortrag angekündigten Polemik ganz explizit die Fachberatungsstellen Zartbitter e.V. und Wildwasser – renommierte Hilfsorganisationen und Anlaufstellen für Betroffene von sexueller Gewalt – und bezeichnete sie als „zwielichtige Opfer-Vereine“, „vulgär-feministisch geprägte Vereine“ und „voller Sünden“. Wörtlich sagte er weiterhin: „Solche Vereine sind des Teufels“.

Spätestens diese üble Nachrede ist ein absolutes No-Go. Es ist ein Werturteil und ehrenrührig.

Bitte gehen Sie dem nach!

Juristen tragen Verantwortung – auch und gerade prominente Strafverteidiger wie Herr Schwenn. Und umso mehr, wenn sie vor dem juristischen Nachwuchs sprechen.

Das Publikum auf der Konferenz „Sex & Recht“ bestand ausschließlich aus sehr jungen Jura-Studierenden, die sich natürlich von einem mittlerweile recht bekannten Strafverteidiger beeindrucken ließen. Sie dürften kaum in der Lage gewesen sein, die Behauptungen Herrn Schwenns auf einem juristischen Spezialgebiet kritisch zu hinterfragen. Und sie taten es auch nicht.

Sie glaubten ihm einfach.

Lediglich Frau Huschke Mau und ich erhoben unsere Stimme zu Fragen und Kommentaren. Und zwar nicht, um RA Schwenn „eines Besseren zu belehren“, sondern damit die jungen, wissbegierigen Studierenden sensibel werden für den Unterschied zwischen tendenziöser Meinungsmanipulation und profunder, sachlicher Wissensvermittlung.

Herr Johann Schwenn las seinen Vortrag weitgehend ab. Meine mehrfachen Nachfragen bei ihm und den Konferenzveranstaltern, mir das Manuskript zur Verfügung zu stellen, blieben bislang unbeantwortet.

Wir bitten Sie nun um Prüfung unserer Beschwerde, ob Herr RA Schwenn gegen Berufsrecht verstoßen hat.

Mit bestem Gruß

Inge Bell und Huschke Mau

8 Kommentare

  1. Gegen Berufsrecht verstoßen? Mag sein, vielleicht auch nicht. Aber jedenfalls gegen menschlichen Anstand, und das nicht zu knapp. Das Vorbringen in der Beschwerdeschrift als zutreffend unterstellt ist in dem maßlos überheblichen und rücksichtslosen Vortragsstil von Rechtsanwalt Schwenn die überkommene glücklicherweise aussterbende Einstellung zu erkennen, er (Schwenn) hätte immer Recht, seine Mandanten seien alle unschuldig und jede dem entgegenstehende Äußerung wäre eine unverschämte Lüge. Einem modernen Anwaltsbild entspricht diese sich der Karikatur eines verbissenen griesgrämigen Advokaten nähernde Berufsausübung sicher nicht. Der moderne Anwalt als Strafverteidiger besitzt neben soliden Rechtskenntnissen, die man natürlich auch Herrn Schwenn nicht absprechen kann, im Gegensatz offenbar zu diesem die Fähigkeit zur Selbstkritik, die Gabe unvoreingenommenen Denkens und – sicher auch nicht ganz unwichtig – ein gewisses Maß an Empathie. Empathie gegenüber Menschen, die das Unglück in ein gerichtsförmiges Verfahren (genannt Strafprozess) verschlagen hat, in dem sie sich nicht auskennen, das ihnen Angst macht und in dem Sie Gefahr laufen, von einem Rechtsanwalt wie Herrn Schwenn in despektierlicher Weise behandelt und „fertiggemacht“ zu werden. – Modern, Herr Kollege Schwenn, verteidigt man anders. Und gar nicht mal weniger erfolgreich, eher im Gegenteil. – Seien Sie gegrüßt, Rüdiger Spormann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf

  2. Danke! Ist dringend nötig, solche maskulistischen Polemiker auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen. Juristische Personen sollten meiner Ansicht nach neutral und sachlich sein können, ohne pauschalisierende Vorurteile
    gegen Frauen im allgemeinen und vergewaltigte Frauen im Besonderen. Solchen Anwälten verdanken wir u.a. die grassierende „Rape-culture“, wonach sich immer weniger Frauen getrauen Anzeige zu erstatten.
    Solche Anwälte sollten aus dem Verkehr gezogen werden, da sexistisch befangen!

  3. Liselotte

    Super, dass ihr diesen Brief geschrieben habt! Ich bin gespannt, was ihr für eine Antwort bekommt. Habt ihr auch ELSA angeschrieben, sodass in Zukunft vielleicht etwas mehr darauf geachtet wird, wen man zu solchen Veranstaltungen einlädt?
    Ich würde allerdings nicht sagen, dass Menschen, nur weil sie noch sehr junge Studierende sind, nicht in der Lage sind, solche Aussagen kritisch zu hinterfragen. Es gibt durchaus junge Studierende, die das tun und auch viele ältere Menschen, die das nicht tun.
    Ich würde meinen, dass es eher ein gesamtgesellschaftliches Klima ist, was dazu beiträgt, dass solche Leute wie Herr Schwenn ohne viel Widerspruch vor einem breiten Publikum reden können.

  4. PS: Ausserdem sollte sich Herr RA Schwenn bei allen Angehörigen von vergewaltigten und ermordeten Mädchen und Frauen öffentlich entschuldigen!
    Bei allen Institutionen, die sich un- und unterbezahlt um die Opfer kümmern ebenso!

  5. Das ist doch nur Rache für den verlorenen Prozeß. Und billige Mitleidshausiererei für seinen Wetterberichts-Mandanten.
    Der Mann (Schwenn) ist schwerst narzißtisch gestört und will es den Frauen jetzt mal so richtig zeigen. UNPROFESSIONELL ist das! Zumal er als Jurist wohl kaum die erforderlichen Kompetenzen mitbringt, um PTBS und ähnliche psychische Belastungen nach Gewalterfahrungen auch nur ansatzweise beurteilen zu können. Ein Narzist eben. Hoffentlich bekommt er wenigstens einen Rüffel von der Anwaltskammer.

  6. Na, das ist doch genau die Rechtsanwaltskammer, die auch zuständig wäre für meine Beschwerde über das, was mir zuerst seitens der Staatsanwaltschaft, aber auch durch verschiedene Rechtsanwälte zustieß, die alle meine Anerkennung als Opfer eines im Illegalen stattgefundenen, schweren, sexualisierten Übergriffs, einer verstümmelnden Operation in meiner Genitalregion ohne meine Zustimmung, durch einen höchstwahrscheinlich perversen Chirurgen vereitelt haben.

    Wundert es noch, dass ich mich – schwer traumatisiert wie ich nun mal seither bin und unter PTBS leidend – noch nicht aufraffen konnte, mir dort, bei dieser Rechtsanwaltskammer, auch noch eine sicher ähnlich gestrickte Ohrfeige abzuholen?
    Nein, ich halte meine andere Wange nicht hin, nachdem man mir schon meine Schamlippe verzogen hat. Das hat gereicht!
    Deshalb schreibe ich, denn schreiben ist mein Metier. In der Hoffnung, dass einmal der Tag kommen wird, an dem diese Männer sich nicht mehr ihrer Verantwortung werden entziehen können.
    Mehr hier und natürlich in meinem Buch „Die Wunde in mir“:
    https://www.johannadarka.com/aus-dem-vorwort/
    https://www.johannadarka.com/meine-patientenrechte/

    Ein kurzes Zitat hierzu aus meinem Buch und aus meiner realen Geschichte: Ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie an einem Krankenhaus, der mich im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung begutachten sollte, führte zuerst einmal ein unmögliches Gespräch mit mir, in dem ich ihm alle meine Sexualpartner seit meiner Jugend aufzählen sollte. Dies verweigerte ich, da es in meinen Augen wenig Erhellendes und Aufklärendes zur Frage meiner Verfassung nach einer verstümmelnden Fehloperation im Intimbereich beitragen könne.
    Das Gespräch verlief aber weiter in ähnlichen Bahnen. Schließlich setzte ich einen Punkt, indem ich diesen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie nach einer möglichen Hilfestellung wegen meiner seitherigen Traumatisierung und PTBS befragte. Seine Antwort wörtlich: „Nun, Sie wissen doch, in Deutschland hat nur der ein Trauma, der im KZ war.“
    Ich habe daraufhin ein mehrseitiges Beschwerdeschreiben über diesen Arzt und seine Gesprächsführung aus Anlaß einer Begutachtung /Untersuchung an die Deutsche Rentenversicherung in Berlin geschrieben. Man antwortete mir, meine Zeilen ließen nun doch eine gewisse Traumatisierung hindurch schimmern (?!!) und man schickte mich daraufhin zu einer Gutachterin.
    Ich empfehle Euch wirklich einmal, in meinem Buch zu lesen. Es ist keine bloße Krankengeschichte, sondern darüber hinaus insbesondere eine Darstellung dessen, was hier bei uns, in unserer Gesellschaft an Frauen- und Opferfeindlichkeit passiert und vor allem von Juristenseite im Dienste für Chauvis, übergriffige Perverse und andere Männer hilfreich verteidigt und unterstützt wird.
    Fehlt nur noch, Euch zu sagen, dass man mich seitens der Richter einfach für gesund erklärte, weil man dieses mehrseitige Gutachten der Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie nebst etwa zehn anderen ärztlichen Attesten unberücksichtigt, und für die Urteilsfindung über die beteiligten Ärzte unter den Tisch fallen ließ.
    Ich war in dem Moment unfähig, mich dagegen zu wehren, weil ich in der Folge dieser traumatisierenden Fehlbehandlung gerade mit meinem Überleben kämpfte, da ich zwei schwere, lebensrettende Folge-Operationen zu überstehen hatte und mich gleichzeitig alleinerziehend um meine Tochter (9) kümmern musste. Gesund also?
    Ach ja, und als Letztes sei angemerkt: Für den Eingriff hatten die Ärzte keinerlei einwilligende Unterschrift von mir, da sie mich ja auch über ihren Eingriff überhaupt nicht aufgeklärt hatten. „Es sei von meiner stillschweigenden Einwilligung in diese Operation (einer Verstümmelung meiner Genitalien) auszugehen, wurde mir seitens des medizinischen Gerichtsgutachters bescheinigt. Auf meine Beschwerde hierauf bei der Generalstaatsanwaltschaft bekam ich schriftlich:
    „Zutreffenderweise hat die Staatsanwaltschaft … ausgeführt, dass die Heilbehandlung (!!!) unter dem Gesichtspunkt der (mutmaßlichen) Einwiligung gerechtfertigt war.“ (s. Seite 260 in meinem Buch „Die Wunde in mir“).
    Tut mir leid, aber mir fallen als Parallele für solcherlei „Juristerei“ nur die Hexenprozesse ein …
    Leider deckt in unserem Land niemand wirklich auf, mit welchem chauvinistischen Rechtssystem wir es hier zu tun haben. Ich bemühe mich jedoch redlich.

  7. natalia tschischik

    Habe den Text nachgebessert:
    Wie die Kira oben erwähnt hat- erkenne ich auch einen Mensch mit Narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Es sind nicht die Menschen, die selbstverliebt sind, es geht um viel mehr : Es sind Menschen, die null Empathie haben, zynisch, manipulativ, charismatisch, überzeugend, die Menschen als Objekte betrachten. Die ALLE Menschen, besonders-anderen Geschlecht-hassen. Die sind nicht fähig zu lieben, das Mitleid zu empfinden. Die sind voll von Hass und das Bose. Schlimmer noch: die geniessen es, jemanden mindestens seelisch kaputt zu machen. Und, klar (Ironie ), es gibt keine Posttraumatische Belasstungsstörung. Weil Narzissten /Psychopaten aufgrund der abgestorbenen emotionallen Intellekt (in direktem Sinne ) keine Depressionen oder Trauma empfinden können und diese Unfähigkeit projezieren die auch auf andere (auch ein Merckmal).
    Ein prominenter Jurist aus Frankreich Laurent Hincker hat ein juristisches Buch http://www.editions-harmattan.fr/index.asp?navig=catalogue&obj=livre&no=54140&razSqlClone=1 zum Thema um das Gefahr Nichtzuerkennunung von Personen mit Narzisstischen Persönlichkeitsstörung geschrieben, ich zitiere: „Ein Krieg, das mit dem echten Namen nicht genannt wird. „Solange die Gesellschaft das Problem nicht erkennen wird-dass solche Menschen in allen Schichten und Posten zu finden sind (denen nur um die Macht und Geld geht) -wird die Welt nicht gerechter. Das Buch ist für die Rechtsanwälte, Jugendämter, Staatsanwaltschaften und Richter geschrieben, um nicht unter charismatischen Manipulator beeindruckt und manipuliert zu falschen Urteil zu werden. Eben ein Wolf in Schaffspelz. Von denen ist nichts anderes zu erwarten, als das oben erwähnt wurde. Nur die, als Politiker, können z. B. Mobbing, immer noch nicht strafbar machen. Oder Gestze schaffen, wo es soviele Lücken gibt, dass kaum ein Sexualstraftäter bestraft wird, dass die Verjährungsfrist die Straftäter schützt, dass die opfer sich gar nicht trauen, ernst genommen zu werden.

  8. Hallenserin

    Mich würde interessieren, ob und die die RAK auf die Beschwerde reagiert hat. Darüber wird ja hier fein geschwiegen.

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